Konzernanhang
- 1 Unternehmensstruktur und Geschäftstätigkkeit des SinnerSchrader-Konzerns
- 2 Zusammenfassung wesentlicher Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
- 3 Bestandteile der Bilanz
- 4 Bestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung
- 5 Programm zur Altersversorgung
- 6 Eigenkapital
- 7 Aktienbasierte Vergütung
- 8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
- 9 Transaktionen mit nahe stehenden Personen
- 10 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
- 11 Zusätzliche Angaben nach deutschem Handelsrecht
- 12 Zusammenfassung der wesentlichen vom deutschen Recht abweichenden Bilanzierungs-, Bewertungs-, und Konsolidierungsgrundsätze nach US-GAAP
1 Unternehmensstruktur und Geschäftstätigkeit des SinnerSchrader-Konzerns
Der SinnerSchrader-Konzern („SinnerSchrader“ oder „Konzern“) setzte sich zum 31. August 2005 aus der SinnerSchrader Aktiengesellschaft („SinnerSchrader AG“ oder „AG“) und ihrer 100%igen inländischen Tochtergesellschaft SinnerSchrader Deutschland GmbH, deren 100%igen Tochtergesellschaften SinnerSchrader Neue Informatik GmbH, SinnerSchrader Studios GmbH und SinnerSchrader Studios Frankfurt GmbH sowie den 100%igen ausländischen Tochtergesellschaften SinnerSchrader UK Ltd. und SinnerSchrader Benelux BV zusammen.
Die SinnerSchrader AG wurde im August 1999 errichtet, um als geschäftsführende Holding der damaligen operativen Gesellschaften SinnerSchrader Interactive Marketing GmbH und SinnerSchrader Interactive Software GmbH, die ihrerseits im Februar 1997 bzw. im Dezember 1997 gegründet wurden, zu fungieren. Im Rahmen der Errichtung der AG haben die Gesellschafter der SinnerSchrader Interactive Marketing GmbH und der SinnerSchrader Interactive Software GmbH im Zuge einer Sachkapitalerhöhung ihre Geschäftsanteile gegen Übernahme von 6.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1 € je Aktie in die SinnerSchrader AG eingebracht. Parallel dazu erwarben strategische Investoren 1.500.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1 € je Aktie gegen Bareinlage. Am 1. November 1999 hat die AG 2.475.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1 € je Aktie aus einer Kapitalerhöhung im Rahmen eines Börsengangs platziert. Im September 2000 erwarb die SinnerSchrader AG die Netmatic Internet/Intranet Solutions GmbH (später: SinnerSchrader Netmatic GmbH) gegen einen Kaufpreis von 1.533.876 € in bar und 1.603.991 Stammaktien der SinnerSchrader AG, von denen 1.567.764 im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu ausgegeben wurden. Sämtliche 11.542.764 ausgegebenen Aktien der AG sind zum Handel im geregelten Markt der Frankfurter Börse im Prime Standard zugelassen. Die SinnerSchrader AG hat ihren Sitz in Hamburg.
Das operative Geschäft des SinnerSchrader-Konzerns in Deutschland wird von der SinnerSchrader Deutschland GmbH und ihren Tochtergesellschaften betrieben. Die SinnerSchrader Neue Informatik GmbH mit Sitz in Hamburg bietet im Wesentlichen IT-Beratungs- und -Implementierungsdienstleistungen für Aufbau, Weiterentwicklung und Pflege internetbasierter Softwareapplikationen mit einem hohen Anteil an Mensch-Computer-Interaktion an. Die beiden SinnerSchrader-Studios-Gesellschaften mit Sitz in Hamburg bzw. Frankfurt am Main sind Kreativagenturen für interaktive Markenführung. Ihr Dienstleistungsangebot umfasst im Wesentlichen die Beratung sowie die Konzeption, das Design und die technische Implementierung von interaktiven Werbe- und Marketingmaßnahmen und Maßnahmen zur Markenführung. Die SinnerSchrader Deutschland GmbH, die ihren Sitz in Hamburg hat, ergänzt das Dienstleistungsangebot des SinnerSchrader-Konzerns um die Planung und das Management von Onlinevermarktungskampagnen, den Betrieb und die Administration von internetbasierten IT-Systemen sowie die Strukturierung, Analyse und Aufbereitung von Daten zum Verhalten von Nutzern solcher Systeme.
SinnerSchrader UK und SinnerSchrader BV, die im April 2000 und Februar 2001 zum Aufbau eines internationalen Geschäftes gegründet wurden, stellten die operativen Tätigkeiten zum Ende 2001 ein. Beide Fir-men werden weiter von der Gruppe als Ausgangspunkt für einen zukünftigen Start in den Regionen bei entsprechender Gelegenheit gehalten.
SinnerSchrader unterliegt in seiner Geschäftstätigkeit einer Anzahl von Risiken. Ohne darauf beschränkt zu sein, sind dies insbesondere die hohe Geschwindigkeit des technologischen Fortschritts und die sich daraus ergebenden Veränderungen in den Märkten, in denen SinnerSchrader aktiv ist, der Wettbewerb durch größere, etablierte Unternehmen, Risiken aus festen Preis- und Terminzusagen, aus der Abhängigkeit von großen Kunden und von wichtigen Mitarbeitern sowie das Risiko aus einer geringen Reichweite des durchschnittlichen Auftragsbestands.
Im Geschäftsjahr 2004/2005 hat sich die Umsatzentwicklung deutlich verbessert. Dadurch haben sich auch das operative Ergebnis und das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr verbessert und waren so-wohl in den einzelnen Quartalen als auch im Gesamtjahr positiv. Diese Entwicklung ist Zeichen einer spürbaren Verbesserung des Marktumfelds und das Ergebnis der Restrukturierungen und Reorganisation in vorangegangenen Jahren.
Die Liquiditätsposition – bestehend aus liquiden Mitteln und Wertpapieren des Umlaufvermögens – hat sich von 27,0 Mio. € zum 31. August 2004 auf 10,6 Mio. € zum 31. August 2005 verringert. Dabei wurden 20,8 Mio. € im November 2004 im Rahmen einer von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalherab-setzung an die Aktionäre zurückgezahlt. Bereinigt um die Kapitalrückzahlung hat sich die Liquiditätsposition im Geschäftsjahr 2004/2005 um 4,4 Mio. € verbessert. SinnerSchrader standen damit zum 31. August 2005 liquide Mittel in einem Umfang zur Verfügung, den der Vorstand für ausreichend hält, den zukünftigen Mittelbedarf im Working Capital und für Investitionen zu decken.
2 Zusammenfassung wesentlicher Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
2.1 Basis der Jahresabschlüsse und Konsolidierungskreis
Die konsolidierten Jahresabschlüsse des SinnerSchrader-Konzerns wurden nach den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften („US-GAAP“) aufgestellt. Sie beziehen sich auf die Geschäftsjahre, die sich vom 1. September 2004 bis 31. August 2005 („2004/2005“) und vom 1. September 2003 bis zum 31. August 2004 („2003/2004“) erstrecken, sowie auf die Abschlussstichtage 31. August 2005 bzw. 31. August 2004.
Die Konzernabschlüsse umfassen die Einzelabschlüsse der SinnerSchrader AG und sämtlicher direkter und indirekter Tochtergesellschaften, an denen die AG mehrheitlich beteiligt ist und über die sie faktisch die Kontrolle ausübt. Im Konzernabschluss für die Geschäftsjahre 2004/2005 und 2003/2004 umfasste der Konsolidierungskreis neben der SinnerSchrader AG die SinnerSchrader Deutschland GmbH, die SinnerSchrader UK Ltd. und die SinnerSchrader Benelux BV sowie seit dem 1. April 2004 die indirekten Tochtergesellschaften SinnerSchrader Neue Informatik GmbH, SinnerSchrader Studios GmbH und SinnerSchrader Studios Frankfurt GmbH.
Alle konzerninternen Transaktionen und Salden zwischen den verbundenen Unternehmen wurden eliminiert. Der Konzernabschluss wurde auf Basis der Einzelabschlüsse der genannten Konzerngesellschaften, die nach den jeweiligen lokalen Rechnungslegungsvorschriften, insbesondere den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs („HGB“), erstellt sind, unter Durchführung notwendiger Anpassungsbuchungen aufgestellt.
2.2 Verwendung von Schätzungen
Die Aufstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit US-GAAP erfordert, dass die Geschäftsleitung Schätzungen und Annahmen trifft, die Einfluss auf die ausgewiesenen Werte der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten und auf die Angaben über Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie auf die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen des Berichtszeitraums haben. Die tatsächlichen Ergebnisse können von solchen Schätzungen abweichen.
2.3 Währungsumrechnung
Die funktionale Währung der ausländischen Tochterunternehmen außerhalb der Eurozone – der Gruppe der europäischen Länder, die den Euro als Währung eingeführt haben – ist die jeweilige Landeswährung. Die Jahresabschlüsse dieser ausländischen Tochtergesellschaften werden in Euro umgerechnet, wobei die Umrechnung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Umrechnungskurs des Bilanzstichtags und die Umrechnung der Umsatzerlöse, der Kosten der Umsatzerlöse und der Aufwendungen zum Durchschnittskurs des jeweiligen Geschäftsjahres erfolgt. Die kumulierten Währungsgewinne und Währungsverluste aus der Fremdwährungsumrechnung der Jahresabschlüsse werden in einem separaten Ausgleichs-posten im Eigenkapital ausgewiesen. Währungsgewinne und -verluste aus Fremdwährungstransaktionen werden erfolgswirksam behandelt.
2.4 Marktwert von Finanzinstrumenten
Sämtliche Finanzinstrumente des Konzerns - dazu gehören auch liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – sind mit einem Wert in der Bilanz angesetzt, der im Wesentlichen dem Marktwert entspricht:
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennwert bilanziert, abzüglich gegebe-nenfalls notwendiger Wertberichtigungen (siehe 2.5). Noch nicht fakturierte, aber erbrachte Leis-tungen aus Projekten werden entsprechend dem nach der Percentage-of-Completion-Methode fest-gestellten Fertigstellungsgrad mit dem auf die erbrachte Leistung anteilig entfallenden Gesamtpro-jektwert bewertet.
- Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert angesetzt.
- Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
- Handelbare Wertpapiere sind mit ihrem Marktwert bilanziert.
2.5 Konzentration von Kreditrisiken und wesentliche Kunden
Finanzinstrumente, die potenziellen Kreditrisiken unterliegen und bei denen sich eine Konzentration dieser Risiken ergeben könnte, sind liquide Mittel, handelbare Wertpapiere sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und noch nicht abgerechnete Leistungen.
Hinsichtlich der Kreditgewährung an Kunden, die sich in den Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie noch nicht abgerechnete Leistungen ausdrückt, führt SinnerSchrader laufend Kreditwürdigkeitsbewertungen durch und bildet für zweifelhafte Forderungen entsprechende Wertberichtungen auf der Basis einer Einschätzung des wahrscheinlichen Forderungsausfalls.
Tabelle 1a zeigt den jeweiligen Anteil an den gesamten, um gebildete Wertberichtigungen bereinigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und noch nicht abgerechneten Leistungen derjenigen Kunden, bei denen dieser Wert zum 31. August 2005 bzw. 31. August 2004 über 10 % lag.
| Tab. 1a Konzentration von Kreditrisiken gegenüber Kunden in % |
31.08.2005 | 31.08.2004 |
| Kunde A | 25 | 15 |
| Kunde B | 11 | — |
| Kunde C | 10 | 8 |
| Kunde D | 10 | 19 |
| Kunde E | 1 | 11 |
Tabelle 1b listet die Kunden auf, mit denen in den Geschäftsjahren 2004/2005 bzw. 2003/2004 ein Anteil von über 10 % am Gesamtumsatz des Konzerns erzielt wurde.
| Tab. 1b Kunden mit einem Umsatzanteil von über 10 % des Gesamtumsatzes in % |
2004/2005 | 2003/2004 |
| Kunde D | 20 | 16 |
| Kunde A | 13 | 18 |
| Kunde C | 12 | 12 |
| Kunde F | 9 | 10 |
2.6 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens bestanden zum 31. August 2005 und zum 31. August 2004 aus marktgängigen Anteilen an Geldmarktfonds und geldmarktähnlichen Fonds. SinnerSchrader hält die Wertpapiere des Umlaufvermögens, die jederzeit verkauft werden können, um den kurzfristigen Finanzbedarf zu decken.
In Übereinstimmung mit dem Statement of Financial Accounting Standards („SFAS“) Nr. 115 „Accounting for Certain Investments in Debt and Equity Securities“ des Financial Accounting Standards Board („FASB“) hat SinnerSchrader diese Wertpapiere als „available for sale“ qualifiziert und dementsprechend mit ihrem Marktwert bewertet. Die zum Stichtag auf diese Wertpapiere entfallenden unrealisierten Gewinne und unrealisierten Verluste, soweit diese nicht als dauerhaft zu qualifizieren sind, werden unter Berücksichtigung der auf sie entfallenden Steuern in der Position „Kumulierte sonstige Bestandteile des vollständigen Jahresergebnisses“ direkt im Eigenkapital ausgewiesen.
SinnerSchrader untersucht die unrealisierten Verluste in den Wertpapieren des Umlaufvermögens darauf, ob es Hinweise gibt, dass diese als nicht vorübergehend zu qualifizieren sind. Wird die Wertminderung eines Wertpapiers des Umlaufvermögens gegenüber den fortgeführten Anschaffungskosten als „anders als vorübergehend“ eingestuft, so wird dieser unrealisierte Verlust nicht unter „Kumulierte sonstige Bestandteile des vollständigen Jahresergebnisses“ ausgewiesen, sondern als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. In 2004/2005 und 2003/2004 wurden keine Wertminderungen festgestellt, die als „anders als vorübergehend“ zu klassifizieren waren.
Tabelle 2 zeigt den Bestand an Wertpapieren des Umlaufvermögens sowie der auf sie entfallenden unrealisierten Gewinne und Verluste zum 31. August 2005 bzw. 31. August 2004.
| Tab. 2 Wertpapiere des Umlaufvermögens in € |
Anschaffungs- kosten |
Unrealisierte Gewinne | Unrealisierte Verluste | Ausgewiesener Buchwert |
| 31.08.2005: Geldmarkt- und Genussscheinfonds |
952.032 | 6.506 | –2.916 | 955.622 |
| Wertpapiere des Umlaufvermögens, gesamt | 952.032 | 6.506 | –2.916 | 955.622 |
| 31.08.2004: Geldmarkt- und Genussscheinfonds |
25.710.406 | 2.540 | –8.788 | 25.704.158 |
| Wertpapiere des Umlaufvermögens, gesamt | 25.710.406 | 2.540 | –8.788 | 25.704.158 |
Am 31. August 2005 hatten alle Finanzanlagen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr bzw. unterlagen keiner vertraglichen Bindungsdauer.
2.7 Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden grundsätzlich auf linearer Basis über geschätzte Nutzungsdauern von drei bis dreizehn Jahren berechnet. Für Computer-Hardware und -Software wird in der Regel eine Nutzungsdauer von drei Jahren angenommen, für andere elektronische und elektrische Geräte und Einrichtungen vier bis acht Jahre, für Pkw sechs Jahre und für Büromöbel acht bis dreizehn Jahre. Einbauten in gemietete Räumlichkeiten werden über die geschätzte Nutzungsdauer der Einbauten oder den Restzeitraum bis zum Mietzeitende, falls dieser kürzer ist, abgeschrieben. Der Abschreibungsaufwand ist in den Kosten der Umsatzerlöse und in den betrieblichen Aufwendungen enthalten.
Die Kosten für Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten werden aufwandswirksam erfasst.
Bei Verkauf oder Außerbetriebnahme von Sachanlagegütern werden die jeweils dazugehörigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein etwaiger Gewinn oder Verlust als sonstiger Ertrag oder sonstiger Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
2.8 Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
In Übereinstimmung mit SFAS Nr. 144 „Accounting for the Impairment or Disposal of Long-Lived Assets“ überprüft SinnerSchrader die Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, wenn Ereignisse oder Veränderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der jeweilige fortgeführte Wert eines Anlageguts nicht mehr realisierbar ist. Dazu vergleicht SinnerSchrader die nicht diskontierten Nettozahlungsflüsse, die mit dem betroffenen Anlagegut generiert werden können, mit dem fortgeführten Wert in der Bilanz. Wenn die undiskontierten Nettozahlungsflüsse geringer sind als der Bilanzansatz, schreibt SinnerSchrader den entsprechenden Vermögensgegenstand außerplanmäßig auf den Wert ab, der sich aus den diskontierten Nettozahlungsflüssen errechnet.
In den am 31. August 2005 bzw. 31. August 2004 endenden Geschäftsjahren hat SinnerSchrader keine außerplanmäßigen Abschreibungen wegen dauerhafter Wertminderungen vorgenommen.
2.9 Umsatzrealisierung
SinnerSchrader erbringt Dienstleistungen verschiedener Leistungsarten, die im Hinblick auf die Umsatzrealisierung unterschiedlich behandelt werden. Grundsätzlich realisiert SinnerSchrader Umsatz nur nach Leistungserbringung, bei ausreichender Evidenz einer bestehenden vertraglichen Vereinbarung, bei einer festgelegten oder bestimmbaren Vergütung und bei ausreichender Wahrscheinlichkeit, dass eine Zahlung durch den Leistungsempfänger erfolgen wird. In den einzelnen Dienstleistungsarten erfolgt die Umsatzrealisierung darüber hinaus nach den folgenden Prinzipien:
Projektdienstleistungen: Die erbrachten Dienstleistungen reichen von der Strategie- und Konzeptberatung für transaktionale Weblösungen über das Design und die Produktion webbasierter Benutzeroberflächen bis zur Implementierung von Software für Middleware- und Backend-Systeme. Darüber hinaus erbringt SinnerSchrader Pflege- und Content-Management-Dienstleistungen für bereits installierte Lösungen.
Projekt- und Beratungsdienstleistungen werden entweder nach Aufwand oder auf Basis eines Festpreises abgerechnet. Die Umsätze aus Projekten auf Festpreisbasis werden grundsätzlich entsprechend dem erzielten Leistungsfortschritt unter Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode gemäß Statement of Position („SOP“) Nr. 81-1 „Accounting for Performance of Construction Type and Certain Production Type Contracts“ des American Institute of Certified Public Accountants („AICPA“) bilanziert. Der Leistungsfortschritt wird dabei als Verhältnis der bereits geleisteten Mannstunden zu den für das Gesamtprojekt erwarteten Mannstunden bestimmt. Rückstellungen für geschätzte Verluste aus noch nicht fertig gestellten Projekten werden auf Basis einer Einzelbetrachtung zulasten der Periode gebildet, in der ein solcher Verlust wahrscheinlich wird. Umsätze im Rahmen von Verträgen nach Aufwand werden im Allgemeinen monatlich entsprechend dem für die Leistungserstellung angefallenen Aufwand angesetzt.
Umsätze, die auf Basis der Percentage-of-Completion-Methode erkannt, aber noch nicht in Rechnung gestellt wurden, werden in der Bilanz als noch nicht abgerechnete Leistungen ausgewiesen. Kunden in Rechnung gestellte und bezahlte Beträge, die den Umfang der abzugrenzenden Umsätze übersteigen, werden als erhaltene Anzahlung ausgewiesen.
Mediadienstleistungen: Unter Mediadienstleistungen sind Planung, Design, Ausführung und Controlling von Onlinemarketingkampagnen für Websites zu verstehen. Dafür werden dem Kunden zum einen die Kosten für die entsprechenden Werbeplätze in Rechnung gestellt. Zum anderen werden die Leistungen für Planung und Controlling der Kampagnen entweder auf Basis einer feststehenden monatlichen Rate oder als Prozentsatz des gesamten Wertes des gebuchten Mediaplatzes sowie für das Design und die Produktion der Werbemittel auf Stundenbasis berechnet. Umsätze für die Werbeplätze werden grundsätzlich nach dem Erscheinen der Werbung gebucht. Die zusätzlichen Dienstleistungen werden jeweils monatlich abgerechnet. Während der Bruttoumsatz jeweils den gesamten Rechnungsbetrag enthält, wird für den Nettoumsatz der Rechnungsbetrag um die weitergereichten Kosten der Werbeplätze vermindert. Erkannte Umsätze, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden, werden in der Bilanz vermindert um erhaltene Anzahlungen für Mediabuchungen und zuzüglich geleisteter Anzahlungen für Mediabuchungen als noch nicht abgerechnete Leistungen ausgewiesen.
Sonstige Dienstleistungen: SinnerSchrader übernimmt auch Betriebsdienstleistungen, wie zum Beispiel das Hosting von Websites, Anwendungsbetreuung und -monitoring sowie Web-Datenanalysedienstleistungen. Gebühren für diese Dienstleistungen setzen sich häufig aus einer für die Vertragslaufzeit festen und einer variablen, leistungsabhängigen Komponente zusammen und werden den Kunden in der Regel monatlich oder quartalsweise in Rechnung gestellt. Darüber hinaus liefert SinnerSchrader den Kunden auf Anfrage auch die für den Betrieb benötigte Hard- und Software. Die Umsatzrealisierung erfolgt hier nach Abrechnung bzw. nach dem Gefahrenübergang.
Wie nach Emerging Issues Task Force („EITF“) Nr. 01-14, herausgegeben im November 2001, vorgeschrieben, enthalten die Umsätze erstattungsfähige Aufwendungen, wie z. B. Reisekosten, soweit sie Kunden in Rechnung gestellt und von diesen bezahlt wurden.
2.10 Werbekosten
SinnerSchrader berücksichtigt Aufwendungen für Werbe- und Promotionmaßnahmen grundsätzlich zum Zeitpunkt des Entstehens in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Vertriebskosten. Diese Aufwendungen betrugen in den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 jeweils 95.229 € bzw. 48.425 €.
2.11 Aktienbasierte Mitarbeitervergütung
SFAS Nr. 123 „Accounting for Stock-Based Compensation“ ermöglicht für die Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen sowohl die Anwendung der Bilanzierungsmethode auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts als auch die Methode, die in Accounting Principles Board Opinion („APB“) Nr. 25 „Accounting for Stock Issued to Employees“ festgelegt ist. SFAS Nr. 123 fordert von allen Unternehmen, die sich für die Anwendung der Regelungen nach APB Nr. 25 entschieden haben, die Veröffentlichung von Pro-forma-Angaben zum Jahresergebnis, das sich bei Anwendung der auf den beizulegenden Zeitwert bezogenen Methode ergeben hätte, die nach SFAS Nr. 123 vorzugsweise zur Anwendung kommen sollte.
Im Dezember 2002 wurde vom FASB SFAS Nr. 148 „Accounting for Stock-Based Compensation – Transition and Disclosure“ veröffentlicht, das SFAS Nr. 123 ergänzt und verschiedene Methoden des Übergangs von den Rechnungslegungsvorschriften nach APB Nr. 25 zur Rechnungslegung auf der Grundlage des Marktwerts nach SFAS Nr. 123 ermöglicht. Darüber hinaus spezifiziert SFAS Nr. 148 die Ausweispflichten für Unternehmen, die APB Nr. 25 anwenden, im Hinblick auf Inhalt und Form der Pro-forma-Angaben sowie die Stelle innerhalb des Anhangs, an der der Ausweis von Pro-forma-Effekten zu erfolgen hat.
Zum 31. August 2005 gab es bei SinnerSchrader zwei Aktienoptionspläne, die unter 7.1 näher erläutert werden. SinnerSchrader hatte zur Bilanzierung dieser aktienbasierten Vergütungskomponenten die Anwendung der Regelungen nach APB Nr. 25 gewählt und sich entschieden, auch weiterhin so zu verfahren. Nach APB Nr. 25 ergeben sich die Personalkosten als Differenz, soweit vorhanden, zwischen dem Marktwert der SinnerSchrader-Aktie und dem Ausübungspreis der Option am Tag ihrer Zuteilung. In den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 wurden aus den Aktienoptionsprogrammen keine Optionen zugeteilt, sodass in beiden Geschäftsjahren keine Personalkosten aus den Aktienoptionsplänen zu verbuchen waren.
Entsprechend den Festlegungen von SFAS Nr. 148 in Verbindung mit SFAS Nr. 123 zeigt Tabelle 3 für 2004/2005 und 2003/2004 den Pro-forma-Jahresüberschuss/-fehlbetrag und den Pro-forma-Jahresüberschuss/-fehlbetrag je Aktie, die sich ergeben hätten, hätte SinnerSchrader seine Aktienoptionspläne auf der Basis des Marktwerts am Zuteilungstag, wie nach SFAS Nr. 123 vorgeschrieben, bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2004/2005 hat SinnerSchrader an einen Vorstand eine aktienbasierte Vergütungskomponente zugeteilt, in der sich SinnerSchrader verpflichtet, nach Ablauf einer Vesting-Periode von drei Jahren einen am Aktienkurs orientierten Bonus in bar zu zahlen. Die Bedingungen der Vergütungskomponente sind unter 7.2 näher erläutert. Nach APB Nr. 25 ist die sich aus der Vergütungskomponente ergebende Verbindlichkeit für SinnerSchrader auf der Basis des Aktienkurses zum Ende der jeweiligen Berichtsperiode zu berechnen und unter Berücksichtigung der Vesting-Periode zeitanteilig gegen die Personalkosten zu bilden. Verringert sich in einer Periode aufgrund der Aktienkursentwicklung der Wert der Verbindlichkeit, so ist die in Vorperioden gebildete Verbindlichkeit zugunsten der Personalkosten der Periode zu reduzieren. Bis zum 31. August 2005 war aus der aktienbasierten Vergütung noch keine Verbindlichkeit entstanden. Für das Geschäftsjahr 2004/2005 ergab sich demnach aus der aktienbasierten
Vergütungskomponente kein Aufwand. Da APB Nr. 25 und SFAS Nr. 123 hinsichtlich der Bewertung einer solchen Komponente übereinstimmen, ist für sie kein Pro-forma-Effekt zu berechnen.
| Tab. 3 Pro-forma-Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach SFAS Nr. 123 in € |
2004/2005 | 2003/2004 |
| Berichteter Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 545.342 | –531.152 |
| zzgl.: im berichteten Jahresüberschuss/-fehlbetrag enthaltener Aufwand für aktienbasierte Vergütungen | — | — |
| abzgl.: Aufwand für aktienbasierte Vergütungen, ermittelt nach SFAS Nr. 123 auf Basis des Marktwerts zum Zuteilungszeitpunkt |
–21.463 | –135.750 |
| Pro-forma-Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 523.879 | –666.902 |
| Berichteter Jahresüberschuss/-fehlbetrag je Aktie, unverwässert und verwässert | 0,05 | –0,05 |
| Pro-forma-Jahresüberschuss/-fehlbetrag je Aktie, unverwässert und verwässert | 0,05 | –0,06 |
Die für die Geschäftsjahre 2004/2005 und 2003/2004 in Tabelle 3 dargestellten Pro-forma-Effekte sind nicht notwendigerweise repräsentativ für die Pro-forma-Auswirkungen in zukünftigen Jahren, da sich die Anzahl neuer Optionszuteilungen und die Anzahl der Annullierungen aufgrund des Ausscheidens von Mitarbeitern in zukünftigen Jahren von denen in 2004/2005 bzw. 2003/2004 erheblich unterscheiden können.
2.12 Vollständiges Jahresergebnis
SFAS Nr. 130 „Reporting Comprehensive Income“ verpflichtet zum Ausweis eines „vollständigen Jahreser-gebnisses“. Das vollständige Jahresergebnis stellt den gesamten Nettogewinn und alle Eigenkapitalverän-derungen dar, die nicht mit Gesellschaftern verbunden sind. Die kumulierten übrigen Bestandteile des vollständigen Jahresergebnisses, die im Eigenkapital ausgewiesen sind, bestanden zum 31. August 2005 bzw. 31. August 2004 aus den in Tabelle 4a aufgeführten Komponenten.
| Tab. 4a Komponenten des kumulierten vollständigen Jahresergebnisses in € |
31.08.2005 | 31.08.2004 |
| Unrealisierte Gewinne/Verluste aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, netto | 2.141 | –6.248 |
| Währungsausgleichsposten | 25.655 | 25.693 |
| Gesamt | 27.796 | 19.445 |
Tabelle 4b zeigt die Veränderung dieser Komponenten für die Geschäftsjahre 2004/2005 und 2003/2004. Die Veränderungen stellen die übrigen Bestandteile des vollständigen Jahresergebnisses dar.
| Tab. 4b Vollständiges Jahresergebnis in € |
Vor Steuern | Steuer- effekt |
Nach Steuern |
| 2004/2005: Unrealisierte Gewinne aus Wertpapieren des Umlaufvermögens |
183.750 | –74.207 | 109.543 |
| abzgl.: realisierter Gewinn/Verlust | –173.911 | 70.234 | –103.677 |
| Anpassung des Steuereffekts der Vorjahre | — | 2.523 | 2.523 |
| Unrealisierte Gewinne aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, netto | 9.839 | –1.450 | 8.389 |
| Währungsausgleichsposten | –38 | — | –38 |
| Gesamt | 9.801 | –1.450 | 8.351 |
| 2003/2004: Unrealisierte Gewinne aus Wertpapieren des Umlaufvermögens |
283.420 | –114.458 | 168.962 |
| abzgl.: realisierter Gewinn/Verlust | –288.261 | 116.413 | –171.848 |
| Anpassung des Steuereffekts der Vorjahre | — | –1.955 | –1.955 |
| Unrealisierte Gewinne aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, netto | –4.841 | — | –4.841 |
| Währungsausgleichsposten | 40 | — | 40 |
| Gesamt | –4.801 | — | –4.801 |
Der Ausweis der übrigen Bestandteile des vollständigen Jahresergebnisses direkt im Eigenkapital hat grundsätzlich unter Berücksichtigung der auf diese bei tatsächlicher Realisierung anfallenden Ertragsteuern zu erfolgen. Eine Anpassung der Steuereffekte erfolgte in den Vorjahren, da aufgrund der damaligen Verlustsituation von SinnerSchrader die sich auf die unrealisierten Gewinne und Verluste aus Wertpapieren des Umlaufvermögens ergebenden latenten Steuern wertberichtigt wurden. Der kumulierte Betrag der in den Vorjahren erfolgten Korrektur wurde im Geschäftsjahr nach Beendigung der Verlustsituation zurückgenommen.
2.13 Ertragsteuern
Zur Bilanzierung der Ertragsteuern verwendet SinnerSchrader im Einklang mit SFAS Nr. 109 „Accounting for Income Taxes“ die Liability-Methode. Nach dieser Methode werden auf temporäre Unterschiedsbeträge zwischen den Wertansätzen in der Konzernbilanz nach US-GAAP und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten latente Steuern gebildet. Dabei werden der Berechnung die Steuersätze zugrunde gelegt, die für den Zeitpunkt der Umkehrung der Differenzen erwartet werden. Auswirkungen von Steuersatzänderungen werden in der Periode erfasst, in der sie rechtskräftig werden.
Für Verlustvorträge, die künftige Steuerbelastungen mindern können, werden aktive latente Steuern insoweit angesetzt, als sie nicht aufgrund einer nicht hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit wertzuberichtigen sind. Im Geschäftsjahr 2004/2005 und im Geschäftsjahr 2003/2004 wurden im Umfang von 148.412 € bzw. 0 € aktive latente Steuern auf Verlustvorträge angesetzt.
2.14 Ergebnis je Aktie
SinnerSchrader berechnet das Ergebnis je Aktie in Übereinstimmung mit SFAS Nr. 128 „Earnings per Share“. Das unverwässerte („basic“) Ergebnis je Aktie wird unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Zahl der ausgegebenen Stammaktien ermittelt. Das verwässerte („diluted“) Ergebnis je Aktie wird unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Zahl der ausgegebenen Stammaktien zuzüglich der mit der Aktienrückkaufmethode („Treasury Stock Method“) ermittelten möglichen Anzahl von Stammaktien errechnet, die sich aufgrund der Ausübung ausstehender Optionen oder Wandlungsrechte, die den Bezug von Stammaktien ermöglichen, ergeben könnte. SinnerSchrader hat im Rahmen seiner Mitarbeiteroptionsprogramme 1999 und 2000 Optionen zum Kauf von Stammaktien an Mitarbeiter ausgegeben. Alle aufgrund von ausstehenden Optionen im Jahresdurchschnitt beziehbaren Aktien wurden bei der Berechnung des verwässerten Jahresüberschusses je Aktie für das Geschäftsjahr 2004/2005 berücksichtigt.
Bei der Berechnung des Jahresfehlbetrags je Aktie für das Geschäftsjahr 2003/2004 wurden sie unberücksichtigt gelassen, da deren Effekt aufgrund des negativen Jahresergebnisses nicht verwässernd gewesen wäre.
| Tab. 5 Ergebnis je Aktie in € und Anzahl |
2004/2005 | 2003/2004 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 545.342 | –531.152 |
| Unverwässerter gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien | 11.333.908 | 10.933.405 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag je Aktie (unverwässert) | 0,05 | –0,05 |
| Unverwässerter gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien | 11.333.908 | 10.933.405 |
| zzgl.: Verwässerung aufgrund ausstehender Aktienoptionen | 11.662 | — |
| Verwässerter gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien | 11.345.570 | 10.933.405 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag je Aktie (verwässert) | 0,05 | –0,05 |
SinnerSchrader hat im Geschäftsjahr 2004/2005 EITF Nr. 03-6 „Participating Securities and the Two-Class Method under FASB Statement No. 128, Earnings per Share“ aus dem November 2003 angewendet. EITF Nr. 03-6 regelt, wie zu bestimmen ist, ob ein Wertpapier zum Zwecke der Berechnung des Ergebnisses je Aktie als „gewinnberechtigt“ („Participating Security“) einzustufen ist, und wie die Zuordnung unverteilter Gewinne zu gewinnberechtigten Wertpapieren zu erfolgen hat, wenn für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie die Two-Class-Methode verwendet wird. Die Anwendung dieser Vorschrift hatte keinerlei Auswirkungen auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie.
2.15 Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung wird gem. SFAS Nr. 95 „Statement of Cash Flows“ aufgestellt und zeigt die Veränderung der Zahlungsmittel durch Mittelzu- und -abflüsse. Für die Kapitalflussrechnung betrachtet SinnerSchrader alle hoch liquiden Anlagen, die mit einer ursprünglichen Laufzeit von drei Monaten oder weniger erworben wurden, als Zahlungsmitteläquivalente. Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Einla-gen bei Geschäftsbanken.
In den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 zahlte SinnerSchrader Zinsen in Höhe von 19.927 € bzw. 1.093 €. Der Konzern zahlte in den Jahren 2004/2005 und 2003/2004 aufgrund von Quellensteuerabzügen bei der Ertragsrealisierung aus der Anlage der liquiden Mittel Kapitalertragsteuern in Höhe von 52.757 € bzw. 125.517 €. Den Ertragsteuerzahlungen standen in diesen Jahren Steuerrückzahlungen in Höhe von 442.900 € bzw. 1.815.649 € gegenüber.
2.16 Segmentberichterstattung
Im Zuge einer umfangreichen Reorganisation hat SinnerSchrader im Verlauf des Geschäftsjahres 2003/2004 das Geschäftsmodell der integrierten Erbringung und Vermarktung interaktiver Dienstleistungen aufgegeben und neue organisatorische Einheiten gebildet, die jeweils einen Ausschnitt aus dem bisherigen Leistungsportfolio eigenverantwortlich erbringen und vermarkten. Gemäß SFAS Nr. 131 „Disclosure about Segments of an Enterprise and Related Information“ folgt daraus die Verpflichtung zur Darstellung von Segmentinformationen für die gebildeten Segmente.
Im Segment Interaktive Software konzentriert sich SinnerSchrader auf die Konzeption, Implementierung und Pflege kundenindividueller interaktiver IT-Systeme. Diesem Segment ist die SinnerSchrader Neue Informatik GmbH zugeordnet. Im Segment Interaktives Marketing ist das Geschäft mit Beratungs-, Kreativ- und Umsetzungsdienstleistungen zum Aufbau und zur Führung von Marken und zu Marketing- und Werbemaßnahmen im Internet und in anderen digitalen Kanälen zusammengefasst. Diesem Segment sind die SinnerSchrader Studios GmbH und die SinnerSchrader Studios Frankfurt GmbH zugeordnet. Im Segment Interaktive Dienste bündelt SinnerSchrader drei Bereiche, die für Kunden spezialisierte Dienstleistungen zur Unterstützung des Managements bestehender transaktionsorientierter Websites erbringen. Diese Dienstleistungen sind die Planung, Buchung und Abrechnung von Onlinewerbekampagnen, die technische Betreuung der Hardware- und Softwaresysteme zum Betrieb von Websites sowie die statistische Auswertung von Daten zum Nutzerverhalten von Websitebesuchern. Diese Bereiche werden zusammengefasst in der SinnerSchrader Deutschland GmbH geführt.
Die neue Organisation wurde zum 1. April 2004 eingeführt. Zu diesem Stichtag wurden die Mitarbeiterkapazitäten, die Kundenbeziehungen, laufende Projekte und sämtliche Vermögenswerte und dazugehörige Verbindlichkeiten auf die neuen Einheiten zugeordnet und in wesentlichen Teilen auch auf neu gegründete Gesellschaften ausgegliedert. Dies hat zu umfangreichen Änderungen im Rechnungswesen geführt. Die Erstellung der gem. SFAS Nr. 131 geforderten Segmentinformationen für das Gesamtjahr 2003/2004 wäre daher mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen, sodass das Management der SinnerSchrader AG auf die Erstellung verzichtet hat.
Dementsprechend machte SinnerSchrader von der Befreiungsregel von SFAS Nr. 131 Gebrauch und hat die Segmentinformation für Perioden vor dem 1. April 2004 nicht auf die neue Struktur angepasst. Dies bedeutet, dass Segmentinformationen für das Geschäftsjahr 2003/2004 nur insoweit vorliegen, als sie sich auf die Rumpfperiode vom 1. April 2004 bis 31. August 2004 und auf den Bilanzstichtag 31. August 2004 beziehen.
Tabelle 6a zeigt die Segmentinformationen für das Geschäftsjahr 2004/2005 und den Bilanzstichtag 31. August 2005; Tabelle 6b zeigt die Segmentinformationen für den Rumpfzeitraum des Geschäftsjahres 2003/2004 und den Bilanzstichtag dieses Geschäftsjahres.
| Tab. 6a Segment- information in € und Anzahl |
Interaktive Software |
Interaktives Marketing |
Interaktive Dienste |
Summe Segmente |
Konsolidie- rung/Holding |
Konzern |
| 01.09.2004– 31.08.2005: Externe Umsätze |
5.737.009 | 4.179.739 | 4.398.393 | 14.315.141 | — | 14.315.141 |
| Interne Umsätze | 657.502 | 410.608 | 291.030 | 1.359.140 | –1.359.140 | — |
| Bruttoumsatz | 6.394.511 | 4.590.347 | 4.689.423 | 15.674.281 | –1.359.140 | 14.315.141 |
| Mediakosten | — | — | –2.092.386 | –2.092.386 | — | –2.092.386 |
| Nettoumsatz | 6.394.511 | 4.590.347 | 2.597.037 | 13.581.895 | –1.359.140 | 12.222.755 |
| Segmentergebnis (EBITA) | 682.099 | 354.153 | 777.559 | 1.813.811 | –1.635.670 | 178.141 |
| Abschreibungen | 59.522 | 25.065 | 26.600 | 111.187 | 429.806 | 540.993 |
| Sachanlage- investitionen |
23.314 | 28.740 | 57.045 | 109.099 | 120.500 | 229.599 |
| Vollzeit- mitarbeiter, Ø |
57,6 | 42,0 | 14,3 | 113,9 | 17,9 | 131,8 |
| 31.08.2005: | ||||||
| Gesamtvermögen | 2.626.795 | 1.456.891 | 903.497 | 4.987.183 | 8.759.048 | 13.746.231 |
| Anlagevermögen | 151.562 | 87.480 | 75.449 | 314.491 | 659.267 | 973.758 |
| Umlaufvermögen | 2.475.233 | 1.369.411 | 828.048 | 4.672.692 | 8.099.781 | 12.772.473 |
| Mitarbeiter, Endstand | 55 | 42 | 14 | 111 | 19 | 130 |
| Tab. 6b Segment information in € und Anzahl |
Interaktive Software |
Interaktives Marketing |
Interaktive Dienste |
Summe Segmente |
Konsolidie- rung/Holding |
Konzern |
| 01.04.2004– 31.08.2004: Externe Umsätze |
2.387.924 | 1.714.173 | 1.301.616 | 5.403.713 | — | 5.403.713 |
| Interne Umsätze | 404.135 | 193.078 | 137.847 | 735.060 | –735.060 | — |
| Bruttoumsatz | 2.792.059 | 1.907.251 | 1.439.463 | 6.138.773 | –735.060 | 5.403.713 |
| Mediakosten | — | — | –599.060 | –599.060 | — | –599.060 |
| Nettoumsatz | 2.792.059 | 1.907.251 | 840.403 | 5.539.713 | –735.060 | 4.804.653 |
| Segmentergebnis (EBITA) | 314.724 | 150.563 | 157.767 | 623.054 | –753.309 | –130.255 |
| Abschreibungen | 25.456 | 10.128 | 5.656 | 41.240 | 206.158 | 247.398 |
| Sachanlage investitionen |
11.943 | 23.514 | 8.941 | 44.398 | –13.171 | 31.227 |
| Vollzeitmitarbeiter, Ø | 59,6 | 38,5 | 14,3 | 112,4 | 20,0 | 132,4 |
| 31.08.2004: | ||||||
| Gesamtvermögen | 2.124.800 | 1.286.600 | 777.523 | 4.188.923 | 27.062.730 | 31.251.653 |
| Anlagevermögen | 183.864 | 83.719 | 45.004 | 312.587 | 981.248 | 1.293.835 |
| Umlaufvermögen | 1.940.936 | 1.202.881 | 732.519 | 3.876.336 | 26.081.482 | 29.957.818 |
| Mitarbeiter, Endstand | 62 | 46 | 15 | 123 | 22 | 145 |
Die Rechnungslegung für die einzelnen Segmente folgt den Rechnungslegungsgrundsätzen, die auch im Konzern angewandt werden. In der SinnerSchrader AG anfallende administrative Kosten werden, soweit zuordenbar, an die operativen Segmente berechnet. Nicht zuordenbare Kosten werden nicht auf die Segmente verteilt. Dies sind im Wesentlichen Kosten für originäre Holdingaufgaben, wie z. B. die Investor-Relations-Arbeit, sowie Kosten aus Überkapazitäten im Büro am Standort Hamburg, das von der SinnerSchrader AG angemietet wurde. Transaktionen zwischen Berichtssegmenten werden wie unter fremden Dritten ausgeführt und entsprechend verbucht.
Tabelle 6c erläutert die Überleitung der Summe der Segmentergebnisse zu dem Ergebnis vor Steuern im Konzern für den Zeitraum vom 1. September 2004 bis zum 31. August 2005 und den Zeitraum vom 1. April 2004 bis zum 31. August 2004.
| Tab. 6c Überleitung des Segmentergebnisses auf das Ergebnis vor Steuern des Konzerns in € |
01.09.2004 31.08.2004 |
01.04.2004 31.08.2005 |
| Segmentergebnisse (EBITA) aller Berichtssegmente | 1.813.811 | 623.054 |
| Nicht auf die Segmente umgelegte Kosten der Zentrale | –1.634.734 | –751.890 |
| Ergebnisse vor Steuern der ausländischen Tochtergesellschaften | –936 | –1.419 |
| EBITA des Konzerns | 178.141 | –130.255 |
| Finanzergebnis im Konzern | 218.789 | 482.513 |
| Ergebnis vor Steuern des Konzerns | 396.930 | 352.258 |
In Bezug auf die regionale Zuordnung von Umsätzen rechnet SinnerSchrader die Umsätze denjenigen Ländern zu, aus denen heraus der Verkauf getätigt wurde. In den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 war demnach der gesamte Umsatz dem Inland zuzuordnen.
SinnerSchrader erzielte im Geschäftsjahr 2004/2005 mit drei Kunden jeweils mehr als 10 % seines Gesamtumsatzes. Die Umsätze beliefen sich im Einzelnen auf 2.898.682 €, 1.912.689 € und 1.737.993 €. Diese drei Kunden zusammen hatten einen Umsatzanteil von 45,7 %. Im Geschäftsjahr 2003/2004 betrug die Zahl der Kunden mit Umsatzanteilen von über 10 % ebenfalls drei. Die Umsätze betrugen 2.213.419 €, 1.952.208 € und 1.948.660 €, was zusammen einem Umsatzanteil von 49,6 % entspricht. In beiden Geschäftsjahren erbrachten alle Segmente Dienstleistungen für die drei größten Kunden.
2.17 Neue Bilanzierungsbestimmungen
Im Dezember 2004 veröffentlichte das FASB SFAS Nr. 123 „Share-Based Payment“ (überarbeitet 2004, „R“). SFAS Nr. 123(R) ersetzt SFAS Nr. 123 „Accounting for Stock-Based Compensation“ sowie APB Nr. 25 „Accounting for Stock Issued to Employees“ und ändert SFAS Nr. 95 „Statement of Cash Flows“. SFAS Nr. 123(R) schreibt vor, dass alle aktienbasierten Mitarbeitervergütungen einschließlich Mitarbeiteraktienoptionen im Abschluss auf Grundlage ihres Marktwerts am Zuteilungstag zu erfassen sind. Der entsprechende Vergütungsaufwand ist über den Zeitraum abzugrenzen, in dem ein Mitarbeiter als Gegenleistung für die Zuteilung Arbeitsleistung zu erbringen hat. Steuervorteile, die den anteiligen Aufwand für die anteilsbasierten Vergütungen übersteigen, sind als Erhöhung der Kapitalrücklage zu erfassen und in der Kapitalflussrechnung als Mittelzuflüsse aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen. SinnerSchrader AG wird die neuen Festlegungen von SFAS Nr. 123(R) für neue und bereits bestehende Pläne am 1. Januar 2006 übernehmen. Für alle am Übernahmetag ausstehenden Zuteilungen, für die die Wartefrist noch nicht abgelaufen ist, wird der jeweilige Marktwert am Zuteilungstag über die jeweils verbleibende Wartefrist als Aufwand abgegrenzt werden. SinnerSchrader analysiert derzeit die Auswirkungen der Einführung von SFAS Nr. 123(R) auf seine konsolidierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Im März 2005 veröffentlichte die Securities and Exchange Commission („SEC“) das Staff Accounting Bulletin („SAB“) Nr. 107 „Share-Based Payment“. SAB Nr. 107 fasst die Stellungnahmen der Experten der SEC zum Zusammenwirken von SFAS Nr. 123(R) und bestimmten Vorschriften und Bestimmungen der SEC zusammen und legt deren Ansichten zur Bewertung von aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen für börsennotierte Gesellschaften dar. SinnerSchrader analysiert derzeit die Auswirkungen dieses Bulletins und wird SAB Nr. 107 zusammen mit der Übernahme von SFAS Nr. 123(R) übernehmen.
Im März 2005 veröffentlichte das FASB die Interpretation („FIN“) Nr. 47 „Accounting for Conditional Asset Retirement Obligations, an Interpretation of FASB Statement No. 143“. FIN Nr. 47 regelt, dass bedingte Verpflichtungen zur Stilllegung von Gegenständen des Sachanlagevermögens die Definition von Verbindlichkeiten erfüllen und zum Zeitpunkt, an dem sie eingegangen werden, zu erfassen sind, wenn ihr Marktwert verlässlich geschätzt werden kann. Die Interpretation wird spätestens zum 31. Dezember 2005 wirksam. Der kumulative Effekt der Erstanwendung der Interpretation ist als Änderung der Bilanzierungsgrundsätze zu erfassen. Die Übernahme von FIN Nr. 47 wird voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Im Mai 2005 veröffentlichte das FASB SFAS Nr. 154 „Accounting Changes and Error Corrections“. SFAS Nr. 154 ersetzt APB Nr. 20 „Accounting Changes“ sowie SFAS Nr. 3 „Reporting Accounting Changes in Interim Financial Statements“. SFAS Nr. 154 findet Anwendung auf alle freiwilligen Änderungen der Bilanzierungsgrundsätze und ändert die Bilanzierung von und die Berichterstattung über Änderungen der Bilanzierungsgrundsätze. Es schreibt die retrospektive Anwendung einer freiwilligen Änderung der Bilanzierungsgrundsätze auf frühere Abschlüsse vor, es sei denn, dies ist undurchführbar. Das Statement gilt für Änderungen der Bilanzierungsgrundsätze und für die Berichtigung von gemachten Fehlern in Geschäftsjahren, die nach dem 15. Dezember 2005 beginnen. Die Anwendung von SFAS Nr. 154 wird sich lediglich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zukünftiger Berichtsperioden auswirken. SinnerSchrader plant, SFAS Nr. 154 erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. September 2006 beginnt.
Im Juni 2005 veröffentlichte das FASB die Staff Position („FSP“) Nr. 143-1 „Accounting for Electronic Equipment Waste Obligations“. FSP Nr. 143-1 enthält Richtlinien für die Bilanzierung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2002/96/EC der Europäischen Union über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. FSP Nr. 143-1 schreibt gewerblichen Nutzern von Elektronikgeräten für die Bilanzierung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Altgeräten die Anwendung von SFAS Nr. 143 „Accounting for Asset Retirement Obligations“ und FIN Nr. 47 „Accounting for Conditional Asset Retirement Obligations“ vor. SinnerSchrader ist verpflichtet, die Richtlinien von FSP Nr. 143-1 ab dem Datum der Übernahme der EU-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung oder, falls dieses später wäre, ab der ersten Berichtsperiode, die nach dem 8. Juni 2005 endet, anzuwenden. Nach Einschätzung des Managements wird die Anwendung von FSP Nr. 143-1 keine wesentliche Auswirkung auf die konsolidierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben.
Im Juni 2005 griff die EITF die Bilanzierung der von der deutschen Bundesregierung geförderten Altersteilzeitprogramme durch den Arbeitgeber in EITF Nr. 05-5 „Accounting for the Altersteilzeit (‚ATZ‘) Early Retirement Program and Similar Type Arrangements“ auf. Die Task Force gelangte in EITF Nr. 05-5 zu dem Ergebnis, dass Leistungen, die im Rahmen des ATZ-Modells II (gemäß Definition) gewährt werden, nach SFAS Nr. 112 „Employers’ Accounting for Post Employment Benefits“ als Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bilanzieren sind und der Versorgungsaufwand über die Dauer der Betriebszugehörigkeit, beginnend mit dem Datum der Annahme der ATZ-Vereinbarung durch den Mitarbeiter, abzugrenzen ist. Die Vorschrift gilt für Berichtsperioden, die nach dem 15. Dezember 2005 beginnen. Die erstmalige Anwendung von EITF Nr. 05-5 wird voraussichtlich keinen Einfluss auf die konsolidierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SinnerSchrader haben.
Im Juni 2005 einigte sich die EITF in EITF Nr. 05-6 „Determining the Amortization Period for Leasehold Improvements“ darauf, dass im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder nach Beginn des Mietverhältnisses erworbene Mietereinbauten entweder über die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögensgegenstands oder über die Laufzeit des Mietverhältnisses (einschließlich der zum Zeitpunkt des Erwerbes der Mietereinbauten als hinreichend sicher anzusehenden Laufzeitverlängerung), in jedem Fall jedoch über den kürzeren der beiden Zeiträume, abzuschreiben sind. Die Vorschrift gilt für Mietereinbauten, die in Berichtsperioden erworben wurden, die nach dem 1. Juli 2005 beginnen. Die Anwendung von EITF Nr. 05-6 wird voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SinnerSchrader haben.
3 Bestandteile der Bilanz
3.1 Entwicklung des Anlagevermögens
Die Zusammensetzung des Anlagevermögens zum 31. August 2005 und 31. August 2004 sowie die Veränderungen des Anlagevermögens in dem am 31. August 2005 endenden Geschäftsjahr sind Tabelle 7 zu entnehmen. In den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 wurden Sachanlagen mit Anschaffungs-werten von 229.599 € bzw. 147.307 € erworben. Die Abschreibungen auf Sachanlagen in beiden Geschäftsjahren beliefen sich auf 540.993 € bzw. 631.709 €.
Die Mietereinbauten enthalten einen Betrag für Rückbauverpflichtungen, den SinnerSchrader bei erstmaliger Anwendung von SFAS Nr. 143 „Accounting for Asset Retirement Obligations“ zum 1. September 2002 gebildet hat und seitdem linear über die Restmietzeit abschreibt. Mit Übernahme von SFAS Nr. 143 hat SinnerSchrader den beizulegenden Wert der sich aus den Mietverträgen ergebenden Rückbauverpflichtungen als Verbindlichkeiten in der Bilanz angesetzt und den fortgeführten Wert der dazugehörigen Sachanlagen entsprechend erhöht. Zum 31. August 2005 und 31. August 2004 betrug der Restbuchwert der aktivierten Rückbauverpflichtungen 11.343 € bzw. 24.954 €.
| Tab. 7 Entwicklung des Anlagevermögens in € |
01.09.2004 | Zugänge | Abgänge | 31.08.2005 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten: Computer-Hard- und -Software |
1.458.983 | 207.065 | 29.997 | 1.636.051 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.154.159 | 11.264 | 7.623 | 1.157.800 |
| Mietereinbauten | 1.157.841 | 11.270 | 9.719 | 1.159.392 |
| Sachanlagen, gesamt | 3.770.983 | 229.599 | 47.339 | 3.953.243 |
| Anlagevermögen, gesamt | 3.770.983 | 229.599 | 47.339 | 3.953.243 |
| 01.09.2004 | Zugänge | Abgänge | 31.08.2005 | |
| Kumulierte Abschreibungen: Computer-Hard- und -Software |
1.276.852 | 136.507 | 27.259 | 1.386.100 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 611.387 | 93.369 | 5.832 | 698.924 |
| Mietereinbauten | 588.909 | 311.117 | 5.564 | 894.462 |
| Sachanlagen, gesamt | 2.477.148 | 540.993 | 38.655 | 2.979.486 |
| Anlagevermögen, gesamt | 2.477.148 | 540.993 | 38.655 | 2.979.486 |
| 31.08.2004 | 31.08.2005 | |||
| Nettobuchwerte: Computer-Hard- und -Software |
182.131 | 249.952 | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 542.772 | 458.876 | ||
| Mietereinbauten | 568.932 | 264.930 | ||
| Sachanlagen, gesamt | 1.293.835 | 973.758 | ||
| Anlagevermögen, gesamt | 1.293.835 | 973.758 | ||
3.2 Sonstige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die wesentlichen Komponenten der sonstigen Vermögensgegenstände und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Tabelle 8 aufgestellt.
Bei den in der Aufgliederung enthaltenen Steuerrückforderungen handelt es sich ausschließlich um gezahlte Kapitalertragsteuern, eine Quellensteuer auf Kapital-/Zinserträge, auf die SinnerSchrader aufgrund der bestehenden Verlustvorträge bzw. aufgrund eines insgesamt entstandenen steuerlichen Jahresfehlbetrags einen Erstattungsanspruch gegenüber der Finanzbehörde hat. 2004/2005 wurden 52.757 € und 2003/2004 125.517 € an Kapitalertragsteuern gezahlt.
| Tab. 8 Sonstige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzungsposten in € |
31.08.2005 | 31.08.2004 |
| Steuerrückforderungen | 178.274 | 568.417 |
| Übrige kurzfristige Vermögensgegenstände | 39.531 | 30.712 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 113.346 | 187.268 |
| Gesamt | 331.151 | 786.397 |
3.3 Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in Tabelle 9 gezeigt zusammen.
| Tab. 9 Sonstige Rückstellungen in € |
31.08.2005 | 31.08.2004 |
| Personalrückstellungen | 911.062 | 564.853 |
| Garantierückstellungen | 228.268 | 235.682 |
| Rückstellungen für Raumkosten | 134.250 | 70.539 |
| Drohverlustrückstellungen aus Projektverträgen | — | 24.907 |
| Übrige Rückstellungen | 191.806 | 185.608 |
| Gesamt | 1.465.386 | 1.081.589 |
3.4 Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären
Die Hauptversammlung der SinnerSchrader AG beschloss am 28. Januar 2004, durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit einer anschließenden Kapitalherabsetzung zur Rückzahlung Eigenkapital in Höhe von 20.768.780 € aus der Kapitalrücklage an die Aktionäre zurückzuzahlen. Durch Eintragung in das Handelsregister am 13. April 2004 wurden die Beschlüsse wirksam. Gemäß § 225 Abs. 2 Aktiengesetz („AktG“) erfolgte die Rückzahlung des Kapitals an die Aktionäre am 8. November 2004, sechs Monate nach Bekanntgabe der Handelsregistereintragung. In der Bilanz zum 31. August 2004 wurde das Eigenkapital um den Rückzahlungsbetrag von 20.768.780 € reduziert und eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber Aktionären in der Bilanz ausgewiesen. Durch die Auszahlung an die Aktionäre wurde die Verbindlichkeit vollständig getilgt. Zum 31. August 2005 war daher keine Verbindlichkeit gegenüber Aktionären mehr auszuweisen.
3.5 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die sonstigen Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten gliedern sich in die in Tabelle 10 aufgelisteten wesentlichen Bestandteile.
| Tab. 10 Sonstige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten in € |
31.08.2005 | 31.08.2004 |
| Verbindlichkeiten aus Lohnsteuern | 102.862 | 168.245 |
| Verbindlichkeiten aus gesetzlichem Sozialaufwand | 157.856 | 181.798 |
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern | 137.280 | 138.348 |
| Verbindlichkeiten aus Personalmaßnahmen | — | 183.628 |
| Umsatzabgrenzungen und passiver Rechnungsabgrenzungsposten | 25.109 | 72.599 |
| Verbindlichkeit aus Rückbauverpflichtung | 93.788 | — |
| Verbindlichkeit aus Raumkosten | 306.775 | — |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 8.027 | 17.886 |
| Gesamt | 831.697 | 762.504 |
3.6 Langfristige Verbindlichkeiten
Die zum 31. August 2004 ausgewiesene langfristige Verbindlichkeit in Höhe von 86.841 € betraf die Rückbauverpflichtung aus dem Mietvertrag für die Büroräume in Hamburg, die bei Beendigung des Mietvertrags zum frühestmöglichen Zeitpunkt, am 30. Juni 2006, fällig wird. Zum 31. August 2005 war die Verbindlichkeit dementsprechend als kurzfristige Verbindlichkeit einzustufen. Sie ist daher in Tabelle 10 ausgewiesen. Ihre Höhe betrug 93.788 €. Die Veränderung der Verbindlichkeit aus Rückbauverpflichtungen in den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 in Höhe von 6.947 € bzw. 6.433 € war jeweils auf die Aufzinsung gem. SFAS Nr. 143 zurückzuführen.
3.7 Finanzielle Verpflichtungen und ungewisse Verbindlichkeiten
SinnerSchrader mietet seine Büroräumlichkeiten an den Standorten Hamburg und Frankfurt am Main sowie bestimmte Teile der Geschäftsausstattung und des Fuhrparks im Rahmen von Miet- und operativen Leasingverträgen. Am 31. August 2005 beliefen sich die zukünftigen jährlich mindestens zu entrichtenden Miet- und Leasingzahlungen aus diesen Verträgen auf die in Tabelle 11 ausgewiesenen Werte.
| Tab. 11 Finanzielle Verpflichtungen in € |
31.08.2005 | 31.08.2004 |
| 01.09.2005–31.08.2006 | 996.802 | 1.297.461 |
| 01.09.2006–31.08.2007 | 23.437 | 17.765 |
| 01.09.2007–31.08.2008 | 12.407 | 2.886 |
| 01.09.2008–31.08.2009 | 2.162 | — |
| nach 01.09.2009 | — | — |
| Gesamt | 1.034.808 | 1.318.112 |
Die Mietverträge für Büroräumlichkeiten in Hamburg und in Frankfurt am Main sind zum 30. Juni 2006 bzw. zum 31. Mai 2006 gekündigt. Ein Mietvertrag für neue Büroräume wurde erst nach dem 31. August 2005 unterzeichnet, insofern verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 10 „Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“.
Die gesamten Aufwendungen aus Miet- und Leasingverträgen beliefen sich in den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 auf 1.466.317 € bzw. 1.158.511 €. Den Aufwendungen standen Erträge aus Untervermietungen in Höhe von 18.640 € bzw. 13.860 € gegenüber.
Aus dem normalen Geschäftsverlauf entstehen SinnerSchrader darüber hinaus regelmäßig bestimmte Eventualverbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft Ausgaben hierfür anfallen werden, und wenn diese mit ausreichender Sicherheit geschätzt werden können.
Die zum SinnerSchrader-Konzern gehörenden Konzernunternehmen sehen sich mehreren Klagen ausgesetzt, die sich hauptsächlich auf Kündigungen von Mitarbeitern und den Umbau des Betriebsgebäudes beziehen. Zum 31. August 2005 und zum 31. August 2004 beliefen sich die Rückstellungen in Bezug auf diese Klagen auf 190.000 € bzw. 110.500 €, da SinnerSchrader es für hinreichend wahrscheinlich hält, im Umfang der geschätzten Beträge in Anspruch genommen zu werden. Sie sind Teil der in 3.3 dargestellten sonstigen Rückstellungen.
In den Geschäftsbeziehungen zu seinen Kunden verpflichtet sich SinnerSchrader regelmäßig durch Dienstleistungsverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen und deutsche Gesetzgebung zur Haftung und zu Garantie- oder Entschädigungsleistungen. Die Verpflichtungen beziehen sich üblicherweise auf Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die durch die Arbeiten SinnerSchraders oder verspätete Fertigstellung der implementierten Systeme entstehen. Entschädigungsleistungen betreffen in der Regel Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den von SinnerSchrader erstellten und durch die Kunden genutzten Systemen. Außerdem garantiert SinnerSchrader seinen Kunden die fehlerfreie Funktion seiner Arbeiten in Übereinstimmung mit den festgelegten Spezifikationen innerhalb bestimmter Garantiezeiten mit Begrenzungen, die nach Einschätzung von SinnerSchrader industrieüblich sind. Im Rahmen dieser Garantien ist SinnerSchrader verpflichtet, jede Abweichung vom spezifizierten Systemverhalten zu beheben. SinnerSchrader ist üblicherweise nicht verpflichtet, seinen Kunden im Falle von Fehlern erhaltene Honorare zurückzuzahlen, dennoch gibt es einzelne Verträge, in denen der Kunde sich das Recht vorbehalten hat, vom Vertrag zurückzutreten, wenn SinnerSchrader auftretende Fehler nicht beheben kann.
Der maximale Höchstbetrag für zukünftige aus den Kundenbeziehungen resultierende Haftungs-, Garantie- oder Entschädigungszahlungen ist unbegrenzt. SinnerSchrader versucht regelmäßig, in seinen Verträgen und in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Begrenzung der Verpflichtungen zu vereinbaren, wann immer dies nach deutschem Recht möglich ist. Zusätzlich hat SinnerSchrader Versicherungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Höhe abgeschlossen, die SinnerSchrader im Hinblick auf den Gesamtumfang seines Geschäftes und das maximale Volumen einzelner Geschäftsbeziehungen für angemessen hält.
SinnerSchrader sorgt in seinen Verträgen für die Vereinbarung geeigneter Test- und Abnahmeverfahren, die die Eintrittswahrscheinlichkeit von Garantieansprüchen vermindern sollen, wenngleich es keine Sicherheit geben kann, dass solche Verfahren in jedem Projekt ihre volle Wirksamkeit entfalten. Basierend auf einer individuellen Beurteilung eines jeden Projekts unter Betrachtung der Erfahrungen der Vergangenheit bildet SinnerSchrader Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche. Die Höhe der Gewährleistungsrückstellungen zum 31. August 2005 und zum 31. August 2004 ist in Tabelle 9 aufgezeigt.
Im Rahmen der Bemühungen um eine Reduzierung der Kosten für nicht genutzte Mietfläche hatte SinnerSchrader bei der Übertragung eines Mietvertrags auf einen Neumieter eine Bürgschaft für dessen sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag übernommen. Der übertragene Mietvertrag endete am 31. Mai 2005. Zum 31. August 2004 betrugen die finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag noch 56.018 €. Im Juli 2005 wurde SinnerSchrader aus der Bürgschaft in Höhe von 19.262 € in Anspruch genommen. In gleicher Höhe stellte SinnerSchrader eine Forderung gegen den Nachmieter in die sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände ein. Die Forderung wird regelmäßig vom Nachmieter bedient. Zum 31. August 2005 betrug der Forderungsbetrag noch 16.053 €.
Im Zuge der Durchführung der von der Hauptversammlung im Januar 2004 beschlossenen Kapitalrückzahlung an die Aktionäre wurde die SinnerSchrader AG von dem Vermieter der Büroräumlichkeiten am Standort Hamburg gem. § 225 AktG zur Sicherheitsleistung für die Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis aufgefordert. Die Sicherheit wurde in Form einer Bankbürgschaft über 2.532.260 € erbracht, die sich monatlich um den Betrag der geleisteten Mietzahlung verringert. Zum 31. August 2005 betrug das Volumen dieser Bürgschaft noch 1.478.668 €. In diesem Umfang kann SinnerSchrader über seine liquiden Mittel und Wertpapiere nur mit ausdrücklicher Genehmigung der bürgenden Bank verfügen.
4 Bestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung
4.1 Aufteilung der Aufwendungen nach dem Gesamtkostenverfahren
Die Summe der Umsatz-, Vertriebs-, Verwaltungs- sowie Forschungs- und Entwicklungskosten der Geschäftsjahre 2004/2005 und 2003/2004 teilte sich nach Kostenarten auf, wie in Tabelle 12 dargestellt.
| Tab. 12 Betriebliche Kosten (ohne Restrukturierungskosten) nach Kostenarten in € |
2004/2005 | 2003/2004 |
| Personalkosten | 7.735.293 | 7.801.121 |
| In den Kosten der Umsatzerlöse enthaltene Aufwendungen für bezogene Waren und Dienstleistungen: Aufwendungen für bezogene Waren |
190.180 | 144.502 |
| Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen | 617.288 | 500.094 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 540.993 | 631.709 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.685.356 | 2.607.927 |
| Gesamt | 11.769.110 | 11.685.353 |
4.2 Restrukturierungskosten und vergleichbare Kosten
Beginnend im Jahr 2000/2001 hat SinnerSchrader wiederholt Maßnahmen ergriffen, um die Kostenstruktur an die erheblich zurückgegangene Nachfrage für internetbezogene Beratungs-, Design- und IT-Dienstleistungen anzupassen. Diese Maßnahmen bezogen sich auf die Verringerung der Personalkapazität, die Konsolidierung der Büroflächen sowie die Einstellung der operativen Tätigkeiten in den ausländischen Niederlassungen.
Im Geschäftsjahr 2004/2005 wurden keine neuen Personalrestrukturierungsmaßnahmen unternommen. Die Rückstellung für Personalmaßnahmen musste allerdings aufgrund von noch nicht abgeschlossenen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einzelnen in den Geschäftsjahren 2003/2004 und 2002/2003 durchgeführten Personalmaßnahmen zum 31. August 2005 um 49.500 € erhöht werden. 92.977 € der in Vorjahren gebildeten Rückstellungen bzw. eingegangenen Verbindlichkeiten für Personalmaßnahmen wurden zahlungswirksam verbraucht. Dementsprechend betrug der Stand an Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Personalmaßnahmen zum 31. August 2005 und 31. August 2004 90.000 € bzw. 133.477 €.
Hinsichtlich der Standortkonsolidierung war im Geschäftsjahr 2004/2005 insgesamt eine Aufstockung der Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten für Konsolidierungsmaßnahmen notwendig. Um die derzeit am Standort Hamburg angemietete Bürofläche von rd. 6.500 Quadratmetern an die in den zurückliegenden Jahren reduzierte Personalkapazität anpassen zu können, war eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags für die bisherigen Büroräumlichkeiten zum 30. Juni 2006 notwendig. Diese löste eine Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung an den Vermieter zum Ende des Mietvertrags von einmalig 306.775 € aus, für die zum 31. August 2005 eine entsprechende Verbindlichkeit eingestellt wurde. Die zum 31. August 2004 eingestellten Rückstellungen von 67.376 € wurden in voller Höhe verbraucht.
Damit beliefen sich die Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2004/2005 auf zusammen 356.275 €. Im Geschäftsjahr 2003/2004 waren für Restrukturierungsmaßnahmen insgesamt 557.647 € angefallen, von denen 546.685 € auf Personalmaßnahmen und 10.962 € auf Maßnahmen zur Konsolidierung der Büroflächen entfielen.
Die Restrukturierungskosten, die die Anpassung der Personalkapazität betreffen, beinhalten alle Kosten im Zusammenhang mit der Kündigung der Arbeitsverträge, Abfindungszahlungen und Gehälter für Perioden der Freistellung sowie Kosten der Rechtsstreitigkeiten. Restrukturierungskosten für Betriebsgebäude und -einrichtungen beinhalten Mieten und Nebenkosten, Kosten der Bemühungen um Untervermietung oder Vertragsauflösung (Kosten der Rechtsberatung, Ablösezahlungen und Maklercourtagen) sowie Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Mietereinbauten und Büroeinrichtungsgegenstände, die nicht mehr genutzt werden.
Die Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen in den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 sowie den Stand der Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus den getroffenen Restrukturierungsmaßnahmen zum 31. August 2004 und zum 31. August 2003 fasst Tabelle 13 zusammen.
| Tab. 13 Restrukturierungs- kosten und vergleichbare Kosten in € |
||||||
| 2004/2005 | Stand 01.09.2004 |
Zusätzliche Maßnahmen |
Verbraucht Unbar |
Verbraucht Bar |
Auflösung | Stand 31.08.2005 |
| Mitarbeiter | 133.477 | 49.500 | — | –92.977 | — | 90.000 |
| Standorte | 67.376 | 306.775 | — | –67.376 | — | 306.775 |
| Gesamt | 200.853 | 356.275 | — | –160.353 | — | 396.775 |
| 2003/2004 | Stand 01.09.2003 | Stand 31.08.2004 | ||||
| Mitarbeiter | 10.500 | 546.685 | — | –423.708 | — | 133.477 |
| Standorte | 132.960 | 10.962 | — | –76.546 | — | 67.376 |
| Gesamt | 143.460 | 557.647 | — | –500.254 | — | 200.853 |
4.3 Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich wie in Tabelle 14 dargestellt aus Zinserträgen, Erträgen aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens sowie Zinsaufwendungen zusammen.
| Tab. 14 Zusammensetzung des Finanzergebnisses in € |
2004/2005 | 2003/2004 |
| Zinserträge | 39.240 | 536.556 |
| Realisierte Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens | 173.911 | 288.261 |
| Erträge aus Finanzanlagen und Beteiligungen | 25.565 | — |
| Zinsaufwendungen | –19.927 | –1.093 |
| Finanzergebnis gesamt | 218.789 | 823.724 |
Der Ertrag aus Finanzanlagen resultiert aus einer Zahlung eines persönlich haftenden Gesellschafters auf ein bereits in den Vorperioden vollständig abgeschriebenes langfristiges Darlehen an eine Tochtergesellschaft einer Beteiligung.
5 Programm zur Altersversorgung
Seit Januar 2003 bietet SinnerSchrader seinen Mitarbeitern die Teilnahme an einem Programm zur Altersvorsorge an. Im Rahmen dieses Programms zahlt SinnerSchrader für die teilnehmenden Mitarbeiter einen jährlichen Betrag von maximal 5.563 € im Geschäftsjahr 2004/2005 bzw. 4.601 € im Geschäftsjahr 2003/2004 für einen individuell mit einer unabhängigen Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Lebensversicherungs- bzw. Pensionsvertrag.
Die Gesamtkosten aus dem Altersvorsorgeprogramm beliefen sich im Geschäftsjahr 2004/2005 auf 40.423 € und 2003/2004 auf 53.151 €. Diese Kosten sind unter den Kosten der Umsatzerlöse bzw. den betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, und zwar in Abhängigkeit von der jeweiligen Position der teilnehmenden Mitarbeiter.
6 Eigenkapital
6.1 Grundkapital
Das Grundkapital der SinnerSchrader AG betrug zum 31. August 2005 und zum 31. August 2004 jeweils 11.542.764 € und war in 11.542.764 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1 € je Aktie eingeteilt.
11.411.417 Aktien bzw. 10.937.164 Aktien aller ausgegebenen Aktien befanden sich am 31. August 2005 bzw. am 31. August 2004 im Umlauf. Die verbleibenden 131.347 Aktien bzw. 605.600 Aktien wurden als eigene Aktien von der SinnerSchrader AG gehalten (siehe 6.5).
6.2 Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage stammt im Wesentlichen aus dem durch den Börsengang der SinnerSchrader AG im November 1999 zugeflossenen Agio. Im Rahmen des Börsengangs wurden 2.475.000 Aktien aus einer Kapitalerhöhung (einschließlich Greenshoe) zu einem Emissionskurs von 12 € je Aktie am Markt platziert. Nach Abzug der Kosten des Börsengangs von rd. 1,7 Mio. € hat der Börsengang zu Mittelzuflüssen von rd. 28,0 Mio. € geführt. Die Kosten des Börsengangs wurden mit einem um den Steuereffekt von 0,9 Mio. € verringerten Betrag direkt mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Am 28. Januar 2004 hatte die Hauptversammlung der SinnerSchrader AG beschlossen, durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung 20.768.780 € aus der Kapitalrücklage an die Aktionäre auszuzahlen. Mit Eintrag der Beschlüsse in das Handelregister am 13. April 2004 wurden diese rechtswirksam. Dementsprechend verringerte sich die Kapitalrücklage zum 31. August 2004 um den Betrag von 20.768.780 €.
Im Geschäftjahr 2004/2005 erhöhte sich die Kapitalrücklage durch den Verkauf von in den Vorjahren zurückgekauften eigenen Aktien um den Betrag von 1.001.165 €.
Zum 31. August 2005 bzw. 31. August 2004 belief sich die Kapitalrücklage dementsprechend auf 17.596.005 € bzw. 16.594.840 €.
6.3 Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung am 28. Januar 2004 hat die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft in einem oder mehreren Schritten mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. September 2004 um bis zu 4.650.000 € zu erhöhen, soweit diese nicht durch bereits erfolgte Kapitalerhöhungen ausgenutzt war, aufgehoben.
Gleichzeitig hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Januar 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu 5.770.000 € zu erhöhen. Mit Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister am 13. April 2004 wurde dieser rechtswirksam.
In den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 wurden aus den jeweils bestehenden genehmigten Kapitalien keine Kapitalerhöhungen durchgeführt.
6.4 Bedingtes Kapital
Zum 31. August 2004 und 31. August 2003 hatte die SinnerSchrader AG bedingtes Kapital in Höhe von insgesamt jeweils 750.000 € zur Ausgabe von Aktienoptionen an die Mitarbeiter von SinnerSchrader im Rahmen der in 7.1 näher beschriebenen Aktienoptionspläne 1999 und 2000.
6.5 Eigene Anteile
Zum 31. August 2005 bzw. 31. August 2004 betrug der Bestand an eigenen Aktien 131.347 bzw. 605.600 Stück. Im Geschäftsjahr 2004/2005 wurden 455.235 Aktien frei über die Börse zu einem Durchschnittskurs von 3,68 € verkauft. 19.018 Aktien wurden im Rahmen von Optionsausübungen durch Mitarbeiter zu einem Ausübungspreis von 2,76 € ausgegeben. In 2003/2004 wurden aus dem Bestand an eigenen Aktien 6.227 Aktien im Rahmen von Ausübungen von Mitarbeiteroptionen zu einem Ausübungspreis von 2,76 € an Mitarbeiter ausgegeben. In den Geschäftsjahren 2004/2005 bzw. 2003/2004 wurden 0 bzw. 1.404 eigene Aktien über die Börse zu einem Durchschnittskurs von 0 bzw. 2,01 € erworben.
7 Aktienbasierte Vergütung
7.1 Aktienoptionspläne
SinnerSchrader-Aktienoptionsplan 1999:
Im Oktober 1999 hat die Hauptversammlung der SinnerSchrader AG den SinnerSchrader-Aktienoptionsplan 1999 („1999er-Plan“) verabschiedet, der die Bewilligung von Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands der SinnerSchrader AG, an die Geschäftsführer der verbundenen Unternehmen, an alle Mitarbeiter der SinnerSchrader AG sowie an alle Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen vorsieht. Die Gesamtzahl der Optionen, die vom Vorstand bzw. vom Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG zugeteilt werden können, beträgt 375.000 Stück, von denen den zuvor genannten Gruppen jeweils 40.000, 10.000, 55.000 und 270.000 zustehen. Vorstand und Aufsichtsrat konnten aus dem 1999er-Plan bis zum 8. November 2004 Optionen begeben.
Die im Rahmen des 1999er-Planes gewährten Optionen haben einen Ausübungspreis von 120 % des am Frankfurter Neuen Markt ermittelten Durchschnittskurses aus den zehn Handelstagen vor dem Zuteilungsdatum. Die am 1. November 1999, dem Tag der Platzierung, gewährten Optionen haben einen Ausübungspreis von 14,40 €. Die Optionen des 1999er-Planes können zu je einem Drittel nach zwei, drei und vier Jahren nach Zuteilung ausgeübt werden. Der späteste Ausübungszeitpunkt ist sechs Jahre nach dem Zuteilungstag. Zum 31. August 2005 befanden sich 186.343 Optionen des 1999er-Planes mit einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 19,95 € im Umlauf. In den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 wurden aus dem 1999er-Plan keine Optionen bzw. 2.559 Optionen mit einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 2,76 € ausgeübt.
SinnerSchrader-Aktienoptionsplan 2000:
Im Dezember 2000 hat die Hauptversammlung der SinnerSchrader AG den SinnerSchrader-Aktienoptionsplan 2000 („2000er-Plan“) verabschiedet, der die Bewilligung von Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands der SinnerSchrader AG, an die Geschäftsführer der verbundenen Unternehmen, an alle Mitarbeiter der SinnerSchrader AG sowie an alle Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen vorsieht. Die Gesamtzahl der Optionen, die vom Vorstand bzw. vom Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG zugeteilt werden können, beträgt 375.000 Stück, von denen den zuvor genannten Gruppen jeweils 40.000, 40.000, 55.000 und 240.000 zustehen. Vorstand und Aufsichtsrat können aus dem 2000er-Plan bis zum 10. Januar 2006 Optionen begeben.
Die im Rahmen des 2000er-Planes gewährten Optionen haben einen Ausübungspreis von 120 % des am Frankfurter Neuen Markt ermittelten Durchschnittskurses aus den zehn Handelstagen vor dem Bewilligungsdatum. Die Optionen des 2000er-Planes können zu je einem Drittel nach zwei, drei und vier Jahren nach Zuteilung ausgeübt werden. Der späteste Ausübungszeitpunkt ist sechs Jahre nach dem Zuteilungstag. Zum 31. August 2005 befanden sich 107.794 Optionen des 2000er-Planes mit einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 2,37 € im Umlauf. In den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 wurden aus dem 2000er-Plan 19.018 Optionen bzw. 3.668 Optionen mit einem durchschnittlichen Ausübungspreis von jeweils 2,76 € ausgeübt.
Tabelle 15a fasst die Veränderungen des Bestandes an ausstehenden Optionen aus dem 1999er-Plan und dem 2000er-Plan in den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 zusammen.
| Tab. 15a Veränderungen im Bestand der ausgegebenen Optionen in € und Anzahl |
Anzahl | Gewichteter durchschnittl. Ausübungspreis |
Gewichteter durchschnittl. Wert zum Aus- gabezeitpunkt |
| Stand 31. August 2003 | 362.687 | 11,51 | 5,61 |
| Neuzuteilungen | — | — | — |
| Ausübungen | –6.227 | 2,76 | 1,30 |
| Annullierungen | –16.177 | 4,51 | 2,31 |
| Stand 31. August 2004 | 340.283 | 12,00 | 5,84 |
| Neuzuteilungen | — | — | — |
| Ausübungen | –19.018 | 2,76 | 1,42 |
| Annullierungen | –27.128 | 2,07 | 1,11 |
| Stand 31. August 2005 | 294.137 | 13,51 | 6,56 |
Weitere Informationen zu allen zum 31. August 2005 ausstehenden Optionen beider Optionsprogramme enthält Tabelle 15b.
| Tab. 15b Ausstehende Optionen nach Ausübungspreis- intervallen in €, Anzahl und Jahren |
|||||
| Ausstehende Optionen | Gevestete Optionen | ||||
| Intervall von Ausübungspreisen | Anzahl | Gewichtete durchschnittl. Restlaufzeit |
Gewichteter durchschnittl. Ausübungspreis |
Anzahl | Gewichteter durchschnittl. Ausübungspreis |
| 0,00–5,00 | 166.684 | 2,35 | 2,53 | 101.645 | 2,62 |
| 5,01–10,00 | 14.970 | 1,62 | 6,76 | 14.970 | 6,76 |
| 10,01–30,00 | 61.740 | 0,47 | 15,40 | 61.740 | 15,40 |
| 30,01–50,00 | 26.204 | 0,89 | 36,01 | 26.204 | 36,01 |
| 50,01–90,00 | 24.539 | 0,54 | 63,43 | 24.539 | 63,43 |
| Gesamt | 294.137 | 1,64 | 13,51 | 229.098 | 16,67 |
7.2 Aktienbasierte Vergütung für Vorstand
Im Geschäftsjahr 2004/2005 wurde an ein Mitglied des Vorstands eine aktienbasierte Vergütung zugeteilt, nach der es im Januar 2008 Anspruch auf eine Bonuszahlung in bar in Abhängigkeit von der Kursentwicklung der SinnerSchrader-Aktie bis zum 31. Dezember 2007 hat. Der Bonusanspruch berechnet sich aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Schlusskurs der SinnerSchrader Aktie an den zehn Handelstagen vor dem 1. Januar 2008 und dem Referenzkurs von 1,61 € je Aktie multipliziert mit 200.000. Die Vergütungskomponente wurde zum 1. Januar 2005 zugeteilt.
8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die in den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich, wie in Tabelle 16a dargestellt, aus laufenden und latenten Bestandteilen zusammen.
| Tab. 16a Laufende und Latente Steuern der Periode in € |
2004/2005 | 2003/2004 |
| Laufende Steuern | — | 1.559 |
| Latente Steuern | –148.412 | –52.559 |
| Gesamt | –148.412 | –51.000 |
Der ausgewiesene Steueraufwand bzw. -ertrag weicht von dem Wert ab, der sich bei Anwendung der gesetzlichen Steuersätze auf das Ergebnis vor Steuern ergäbe. Für die am 31. August 2005 und am 31. August 2004 abgeschlossenen Geschäftsjahre betrug der statutarische Steuersatz 40,4 %. Er setzt sich zusammen aus dem Gewerbesteuersatz von 19 %, dem Körperschaftsteuersatz von 25 % sowie dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf den Körperschaftsteuersatz. Bei der Ermittlung ist berücksichtigt, dass die Gewerbesteuer jeweils das der Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) unterliegende Ergebnis mindert.
Die folgende Tabelle 16b erläutert für die beiden Geschäftsjahre 2004/2005 und 2003/2004 den Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Steueraufwand bzw. -ertrag auf Basis der statutarischen Steuersätze und den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträgen.
| Tab. 16b Steuerüberleitung in € |
2004/2005 | 2003/2004 |
| Aufwendungen für (+) bzw. Erträge (–) aus Ertragsteuern zu statutarischen Steuersätzen in Deutschland | 160.299 | –235.100 |
| Amortisation des Ausgleichspostens für Mitarbeitervergütung | — | 8.793 |
| Sonstige Aufwendungen/Erträge, netto | 9.238 | 6.583 |
| Nutzung von Verlustvorträgen | –100.310 | — |
| Veränderung der Wertberichtigung auf latente Steuern der inländischen Konzernunternehmen | –219.041 | 162.876 |
| Veränderung der Wertberichtigung auf latente Steuern aus Verlustvorträgen, | ||
| Steuersatzunterschiede und Konsolidierungseffekte bei den ausländischen Tochtergesellschaften | 1.402 | 656 |
| Steuern für Vorjahre | — | 1.559 |
| Sonstige | — | 3.633 |
| Aufwendungen für Ertragsteuern gemäß Gewinn- und Verlustrechnung | –148.412 | –51.000 |
Die Zusammensetzung der latenten Steuerposition des Konzerns zum 31. August 2005 bzw. 31. August 2004 ist Tabelle 16c zu entnehmen.
| Tab. 16c Zusammensetzung der latenten Steuerposition in € |
31.08.2005 | 31.08.2004 |
| Aktive latente Steuern: kurzfristig: Anrechenbare Verlustvorträge |
148.412 | — |
| langfristig: Anrechenbare Verlustvorträge |
1.327.717 | 1.543.155 |
| Bewertung der Rückstellungen | 17.152 | 62.261 |
| Wertberichtigung auf aktive latente Steuern | –1.221.263 | –1.507.330 |
| Aktive latente Steuern, gesamt | 272.018 | 98.086 |
| Passive latente Steuern: kurzfristig: Bewertung unfertiger Erzeugnisse nach der Percentage-of-Completion-Methode |
101.748 | 72.518 |
| Bewertung unrealisierter Gewinne aus Wertpapieren des Umlaufvermögens | 279 | –939 |
| Bewertung des Umlaufvermögens | 5.937 | 4.564 |
| langfristig: Bewertung der Sachanlagen |
17.092 | 19.420 |
| Passive latente Steuern, gesamt | 125.056 | 95.563 |
| Latente Steuern, gesamt | 146.962 | 2.523 |
| davon: Aktive latente Steuern |
148.412 | — |
| Kumulierte sonstige Bestandteile des vollständigen Jahresergebnisses | –1.450 | 2.523 |
Zum 31. August 2005 und 31. August 2004 hatte SinnerSchrader steuerliche Verlustvorträge in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden. Die Umfänge der Verlustvorträge sowie die zu deren Bewertung angesetzten Steuersätze sind Tabelle 16d zu entnehmen.
| Tab. 16d Verlustvorträge und statutarische Steuersätze für Körperschaftsteuer in € und % |
||||
| 31.08.2005 | 31.08.2004 | |||
| Verlustvortrag | Steuersatz | Verlustvortrag | Steuersatz | |
| Für Körperschaftsteuer: Deutschland |
–2.406.369 | 25,0 | –2.610.006 | 25,0 |
| davon im Organkreis | –2.276.471 | 25,0 | –2.480.108 | 25,0 |
| Großbritannien | –985.879 | 30,0 | –944.861 | 30,0 |
| Niederlande | –174.617 | 34,5 | –166.193 | 34,5 |
| 31.08.2005 | 31.08.2004 | |||
| Verlustvortrag | Steuersatz | Verlustvortrag | Steuersatz | |
| Für Gewerbesteuer: Deutschland |
–3.465.064 | 19,0 | –3.668.700 | 19,0 |
| davon im Organkreis | –2.823.666 | 19,0 | –3.027.302 | 19,0 |
| Großbritannien | — | — | — | — |
| Niederlande | — | — | — | — |
In allen Ländern können die jeweiligen Verlustvorträge unbegrenzt vorgetragen werden. Die Verlustvorträge in Großbritannien und den Niederlanden werden aufgrund der Einstellung des operativen Geschäftes in diesen Ländern voraussichtlich nicht genutzt werden können. Durch die erneute Bildung eines steuerlichen Organkreises im Inland mit Beginn des Geschäftsjahres 2003/2004 ist die Nutzung der Verlustvorträge der Organtöchter, die bei Errichtung der Organschaft bestanden, auf die Zeit nach Beendigung der Organschaft verschoben. In Deutschland enthalten die Steuergesetze darüber hinaus Vorschriften, die die Nutzung der Verlustvorträge in der Höhe pro Jahr beschränken und bei Eintritt bestimmter Ereignisse, u. a. einer wesentlichen Änderung der Eigentumsverhältnisse, an die Einhaltung zusätzlicher Bedingungen knüpfen.
Aufgrund dieser Umstände wurden die aktiven latenten Steuern auf die ausländischen Verlustvorträge sowie auf die eingefrorenen Verlustvorträge bei den inländischen Organtöchtern zum 31. August 2005 und zum 31. August 2004 jeweils bis zur Höhe der jeweiligen passiven Steuerposition wertberichtigt. Aktive latente Steuern auf den der SinnerSchrader AG zugeordneten Verlustvortrag des inländischen Organkreises wurden zum 31. August 2005 bis zur Höhe der passiven latenten Steuern zuzüglich eines Betrages, der den Ertragsteuern auf das für das Geschäftsjahr 2005/2006 geplante steuerliche Ergebnis entspricht, wertberichtigt, weil SinnerSchrader ein Erreichen der Planungswerte für hinreichend wahrscheinlich hält. Zum 31. August 2004 erfolgte die Wertberichtigung noch vollständig bis zur Höhe der passiven latenten Steuern.
9 Transaktionen mit nahe stehenden Personen
In den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 erzielte SinnerSchrader Umsätze in Höhe von 2.898.682 € bzw. 1.952.208 € mit Unternehmen, in denen Mitglieder des Aufsichtsrats von SinnerSchrader Aufsichtsratspositionen innehatten. Die Summen der nicht abgerechneten Leistungen und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber diesen Unternehmen betrugen am 31. August 2005 und am 31. August 2004 166.218 € bzw. 408.758 €.
Im September 2002 schloss SinnerSchrader einen Beratervertrag mit einem ehemaligen Vorstandsmitglied, das von dieser Position am 31. August 2002 zurückgetreten war. Im Rahmen der Verpflichtungen aus diesem Vertrag hatte SinnerSchrader im Geschäftsjahr 2003/2004 Beratungsleistungen im Umfang von 72.000 € bezogen. Der Vertrag lief zum 31. August 2004 aus.
Im Mai 2005 schloss SinnerSchrader einen Beratervertrag mit einem ehemaligen Vorstandsmitglied ab, das im April 2004 aus dem Vorstand ausgeschieden war. Im Rahmen dieses Vertrages hat SinnerSchrader Beratungsleistungen für die Weiterentwicklung des Geschäftes mit Betriebsdienstleistungen im Wert von voraussichtlich 20.000 € beauftragt. Auf das Geschäftsjahr 2004/2005 entfielen davon rd. 10.000 €.
10 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Im November 2005 hat SinnerSchrader einen Mietvertrag über die Anmietung neuer Büroräumlichkeiten in Hamburg für die Zeit nach Ablauf des zum 30. Juni 2006 gekündigten derzeitigen Mietvertrags abgeschlossen. Dadurch wird sich die in Hamburg angemietete Fläche von derzeit ca. 6.500 Quadratmetern auf ca. 3.200 Quadratmeter verringern und die Raumkosten werden sich ab dem 30. Juni 2006 in etwa halbieren.
11 Zusätzliche Angaben nach deutschem Handelsrecht
Mitarbeiter
12 Zusammenfassung der wesentlichen vom deutschen Recht abweichenden Bilanzierungs-, Bewertungs-, und Konsolidierungsgrundsätze nach US-GAAP
12.1 Allgemeines
Der Konzernabschluss der SinnerSchrader AG zum 31. August 2005 wurde gem. § 292 a HGB nach den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen („US-GAAP“) und nach dem Deutschen Rechnungslegungs Standard („DRS“) Nr. 1 des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (Deutscher Standardisierungsrat DRSC e. V.) als befreiender Konzernabschluss aufgestellt.
Die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes unterscheiden sich in einigen wesentlichen Aspekten von denen der US-GAAP. Die wesentlichen Unterschiede, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft relevant sein könnten, werden nachfolgend dargestellt.
Gemäß HGB müssen alle Bilanz- sowie die Gewinn-und-Verlustrechnungs-Zeilen entsprechend der in §§ 266 und 275 HGB dargestellten Form und Reihenfolge dargestellt werden. Nach US-GAAP ist eine andere Zusammenfassung erforderlich und die Reihenfolge der Bilanzzeilen beginnt mit den kurzfristigen Positionen.
Nach US-GAAP werden die kurzfristigen Teile langfristiger Forderungen und Verbindlichkeiten in einer separaten Bilanzzeile ausgewiesen. Der Anteil, der innerhalb eines Jahres fällig ist, wird als kurzfristig behandelt.
12.2 Sachanlagevermögen
Erworbene Standardsoftware für den internen Gebrauch wird anders als im HGB-Abschluss nicht als immaterieller Vermögensgegenstand, sondern innerhalb des Sachanlagevermögens als Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen. Die Herstellungskosten selbst entwickelter Software können nach US-GAAP aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Nach HGB darf selbst entwickelte Software des Anlagevermögens nicht aktiviert werden. Die SinnerSchrader AG hat im Geschäftsjahr und in den Vorjahren auch nach US-GAAP sämtliche Herstellungskosten selbst entwickelter Software aufwandswirksam berücksichtigt. Nach HGB werden steuerliche Sonderabschreibungen bzw. Ansparabschreibungen nach § 7 g Einkommensteuergesetz in einem Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Nach US-GAAP wurden die nur steuerlich zulässigen Abschreibungen nicht berücksichtigt.
Nach HGB wurden die Abschreibungen in Übereinstimmung mit steuerlichen Regelungen linear und im Jahresabschluss zum 31. August 2003 letztmalig unter Anwendung der Halbjahresmethode vorgenommen. Nach US-GAAP wurden lineare Abschreibungen jeweils ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlagen berücksichtigt.
12.3 Latente Steuern auf Verlustvorträge
Nach HGB dürfen latente Steuererstattungsansprüche, die sich aus steuerlichen Verlustvorträgen ergeben, in der Bilanz nicht ausgewiesen werden, da die erwarteten zukünftigen Steuerersparnisse als noch nicht realisiert gelten.
Nach US-GAAP sind solche zukünftigen Steuerminderungsansprüche zu aktivieren. Ihre Bewertung richtet sich danach, ob die Inanspruchnahme innerhalb der Nutzbarkeit der Verlustvorträge eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist. Die im Geschäftsjahr 2004/2005 aktivierten steuerlichen Verlustvorträge aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden zum 31. August 2005 nach Saldierung mit der passiven Steuerposition bis zur Höhe der latenten Steuern auf den prognostizierten Gewinn vor Steuern für das kommende Geschäftsjahr wertberichtigt.
12.4 Aktienoptionen zur Mitarbeiterbeteiligung
Nach US-GAAP können Vergütungen an Mitarbeiter in Form von Aktienoptionen, die eine Form der aktienbasierten Vergütung („Stock-Based Compensation“) darstellen, auf zwei Arten bilanziert werden. Nach einer Methode wird der Marktwert der Aktienoption zum Zeitpunkt der Zuteilung bestimmt und als Aufwand über eine gegebenenfalls bestehende Anwartschaftsfrist verteilt. Alternativ kann auch nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausübungspreis der Option und dem Marktpreis des Basiswerts zum Zeitpunkt der Gewährung der Option, der so genannte innere Wert der Option, als Aufwand über den Anwartschaftszeitraum verteilt werden. Bei Anwendung der auf dem inneren Wert der Optionen basierenden Methode hat die Gesellschaft zusätzliche Pro-forma-Angaben in den Anhang aufzunehmen, in denen die Auswirkung auf das Jahresergebnis bei Anwendung der ersten Methode dargestellt wird. Die SinnerSchrader AG hat für die eigenen Aktienoptionsprogramme die Bewertungsmethode auf Basis des inneren Wertes gewählt.
Nach derzeit herrschender Bilanzierungsauffassung ist gemäß HGB lediglich die Kapitalerhöhung bei Ausübung der begebenen Optionen zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung als Personalaufwand erfolgt nicht.
12.5 Rückbauverpflichtungen
Gemäß HGB werden Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen durch die einmalige Zuführung des Gesamtbetrags der Verpflichtung infolge des entstandenen Anspruchs gebildet. Die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.
Für alle Geschäftsjahre, die nach dem 15. Juni 2002 begonnen haben, wurde die Bilanzierung von Rück-bauverpflichtungen gemäß US-GAAP in SFAS Nr. 143 neu geregelt. Mit Einführung von SFAS Nr. 143 ist bei Entstehen der Verpflichtung der abdiskontierte Wert der aus der Rückbauverpflichtung entstehenden Verbindlichkeit zu passivieren. Gleichzeitig ist ein Vermögensgegenstand zu aktivieren, der über die verbleibende Nutzungsdauer des zum Rückbau vorgesehenen Vermögensgegenstands abgeschrieben wird. Die passivierte Verbindlichkeit wird bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit aufgezinst.
12.6 Bewertung bestimmter Rückstellungen
Bei der Bewertung bestimmter Rückstellungspositionen setzt US-GAAP teilweise die Erfüllung anderer Kriterien voraus, als es die handelsrechtlichen Vorschriften tun. In den Abschlüssen der SinnerSchrader AG wirkt sich dies insbesondere auf die Bewertung des Rückstellungsbedarfs im Zusammenhang mit dem Mietvertrag für die Büroräume in Hamburg aus.
Für die Bildung von Rückstellungen für Leerkosten durch nicht genutzte Mietfläche, setzt US-GAAP die Separierbarkeit dieser Flächen voraus, während nach HGB auch für nicht separierbare Leerstandsflächen Rückstellungen gebildet werden müssen. Im Hinblick auf Abfindungszahlungen, die bei der vorzeitigen Kündigung von Verträgen anfallen, macht US-GAAP eine Rückstellungsbildung davon abhängig, ob eine entsprechende Kündigung gegenüber dem Vertragspartner ausgesprochen wurde. Nach HGB ist für die Rückstellungsbildung ein entsprechender Beschluss der Gesellschaft ausreichend.
12.7 Eigenkapital
Nach HGB hätte die Gesellschaft erstmals nach dem Erwerb der Anteile an der SinnerSchrader Interactive Marketing GmbH und der SinnerSchrader Interactive Software GmbH am 27. August 1999 einen Konzernabschluss aufstellen und die Kapitalkonsolidierung auf diesen Zeitpunkt durchführen müssen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem zum Marktwert bewerteten Beteiligungsansatz und dem Eigenkapital der Tochtergesellschaften wäre entsprechend den tatsächlichen Werten der einbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden zu verteilen und der Restbetrag als Firmenwert auszuweisen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben oder offen mit der Kapitalrücklage zu verrechnen gewesen. Das Grundkapital hätte sich aus dem Kapital aus den Einzelabschlüssen der Gesellschaften zusammengesetzt.
Nach US-GAAP erfolgte die Kapitalkonsolidierung der Gesellschaft gem. APB Nr. 16 „Business Combinations“ als „Transaction under Common Control“, wonach die Anteile der SinnerSchrader Interactive Marketing GmbH und der SinnerSchrader Interactive Software GmbH jeweils zum Buchwert ihres Eigenkapitals in die SinnerSchrader AG eingebracht werden. Entsprechend sind aus diesen Transaktionen nach US-GAAP keine Unterschiedsbeträge entstanden.
12.8 Eigene Anteile
Nach HGB sind eigene Anteile auf der Aktivseite im Umlaufvermögen auszuweisen. Sie unterliegen damit dem strengen Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 3 HGB und werden abgeschrieben, wenn der Börsenpreis am Abschlussstichtag geringer ist als zum Anschaffungszeitpunkt. Gewinne aus dem Verkauf eigener Anteile sind erfolgswirksam als sonstige betriebliche Erträge zu behandeln.
Nach US-GAAP werden eigene Anteile direkt im Eigenkapital mit den Anschaffungskosten abgesetzt. Wertberichtigungen des Eigenkapitalpostens werden nicht vorgenommen. Gewinne aus dem Verkauf eigener Anteile sind als Eigenkapitaltransaktionen erfolgsneutral zu behandeln und in die Kapitalrücklage einzustellen.
12.9 Abgrenzung von Personalaufwand
Im Rahmen des Erwerbes der Netmatic floss ein Teil des in eigenen Aktien zu zahlenden Kaufpreises indirekt an die Mitarbeiter der erworbenen Gesellschaft. Nach US-GAAP ist dieser Teil aufwandswirksam zu erfassen und über den Zeitraum zu verteilen, über den die Aktien voraussichtlich an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Da diese Aktien aus einer Kapitalerhöhung stammen, ist das Eigenkapital entsprechend durch einen Ausgleichsposten zu korrigieren. Der Ausgleichsposten wird ratierlich über den Bilanzgewinn aufgelöst, sodass aus diesem Teil der Kapitalerhöhung zu keinem Zeitpunkt eine Eigenkapitalmehrung dargestellt wird.
Nach HGB wäre dieser Teil der Kapitalerhöhung dem Unternehmenserwerb zugerechnet worden und hätte den Firmenwert erhöht.
12.10 Umsatzrealisierung
Die Umsatzrealisierung für Dienstleistungen erfolgt nach US-GAAP grundsätzlich unter Beachtung von SOP Nr. 81-1 „Accounting for Performance of Construction Type and Certain Production Type Contracts“. Bei unfertigen Dienstleistungen erfolgt nach US-GAAP eine Bilanzierung nach der Percentage-of-Completion-Methode, der zufolge der jeweilige Projektfortschritt anteilig zur Umsatzrealisierung führt. Voraussetzung für die Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode ist die nachvollziehbare und überprüfbare Erfassung der Projektfortschritte.
Nach HGB ist nach der so genannten Completed-Contract-Methode zu verfahren. Demnach werden unfertige Dienstleistungen zu Herstellungskosten in den Vorräten ausgewiesen. Der Umsatz wird erst beim Abschluss der Leistungen berücksichtigt.
12.11 Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens
Nach US-GAAP werden die Wertpapiere des Umlaufvermögens am Bilanzstichtag zum Marktwert ausgewiesen, wenn sie zur jederzeitigen Veräußerung gehalten werden. Die noch nicht durch Verkauf realisierten Kursgewinne oder -verluste werden ertragsneutral in einem Ausgleichsposten im Eigenkapital ausgewiesen und in die Ermittlung des vollständigen Jahresergebnisses („Comprehensive Income“) einbezogen.
Nach HGB sind die Wertpapiere des Umlaufvermögens mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag zu bilanzieren.
Hamburg, im November 2005
| Matthias Schrader | Thomas Dyckhoff |