Corporate Governance bei SinnerSchrader
Klare, transparente und nachvollziehbare Verfahrens- und Verhaltensweisen in der Unternehmensführung und der Unternehmenskontrolle (zusammengefasst unter dem Begriff „Corporate Governance“) sind eine wesentliche Voraussetzung für ein vertrauensvolles Zusammenspiel zwischen den Eigentümern einer börsennotierten Aktiengesellschaft und deren Organen, Vorstand und Aufsichtsrat, und damit für eine nachhaltig positive Unternehmensentwicklung.
Im Juni 2002 hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission Empfehlungen für solche Verfahrens- und Verhaltensweisen verabschiedet, die zusammengefasst als „Deutscher Corporate Governance Kodex“ bezeichnet werden. Dieser Kodex wurde seither zweimal, zum 21. Mai 2003 und zum 2. Juni 2005, überarbeitet und amtlich bekannt gemacht.
Aufsichtsrat und Vorstand der SinnerSchrader AG fühlen sich von jeher den im Kodex aufgestellten Prinzipien einer guten, auf Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung und -kontrolle verpflichtet und begrüßen die Entwicklung zur Corporate Governance in Deutschland.
Rechnungslegungsgrundsätze
Ein wesentliches Instrument der Unternehmensführung und -kontrolle sind die Jahres- und Quartalsabschlüsse des SinnerSchrader-Konzerns und der SinnerSchrader AG. Sie sind die wesentliche Basis für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Konzern und AG und deren Entwicklung.
Die Rechnungslegung des SinnerSchrader-Konzerns erfolgt seit dem Börsengang nach den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen, den United States Generally Accepted Accounting Principles („US-GAAP“). Der Jahresabschluss der SinnerSchrader AG wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs („HGB“) erstellt. Beide Jahresabschlüsse werden von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Im Jahr 2002 hat die Europäische Union die Verordnung 1606/2002 erlassen, nach der Unternehmen, deren Aktien an einem geregelten Markt in einem Mitgliedsland zum Handel zugelassen sind, für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards („IFRS“) aufstellen müssen. Vor diesem Hintergrund wird die SinnerSchrader AG Rechnungslegung und Berichterstattung im Konzern mit dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2005/2006, das am 31. August 2006 endet, auf IFRS umstellen. Die Vorbereitungen auf diese Umstellung haben ergeben, dass sich die Bilanz des SinnerSchrader-Konzerns durch die Umstellung nur unwesentlich verändern wird.
Vergütungsgrundsätze und Aktienbesitz der Organmitglieder
Transparenz in Unternehmensführung und -kontrolle bezieht sich nicht zuletzt auf die Vergütung der Organmitglieder. Die wesentlichen Grundsätze der Vergütung sind daher in einem Vergütungsbericht erläutert, der auf der Website der SinnerSchrader AG, www.sinnerschrader.de, im Bereich „Investoren“ unter „Corporate Governance“ zugänglich ist.
Detaillierte, personalisierte Aufstellungen der Vergütungen der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2004/2005 sind dem Anhang des Jahresabschlusses der SinnerSchrader AG zu entnehmen.
Über die Bestände an Aktien und Aktienderivativen, die sich zum 31. August 2005 im Besitz von Mitgliedern der Organe der SinnerSchrader AG befanden, sowie über Veränderungen dieser Bestände im Geschäftsjahr 2004/2005 gibt der Anhang des Jahresabschlusses der SinnerSchrader AG Auskunft.
Nach § 15 a Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“) sind die Organmitglieder sowie Personen, die in einer engen Beziehung zu Organmitgliedern stehen, verpflichtet, Erwerbe und Veräußerung von SinnerSchrader-Aktien bzw. sich auf diese Aktien beziehenden Derivaten gegenüber der SinnerSchrader AG offen zu legen, wenn sie im Jahr einen Gegenwert von insgesamt 5.000 € überschreiten. Im Geschäftsjahr 2004/2005 wurden von den Organmitgliedern bzw. mit ihnen eng verbundenen Personen keine entsprechenden Mitteilungen gemacht.
Entsprechenserklärung
Durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz wurde das Aktiengesetz im Jahr 2002 um den § 161 ergänzt, nach dem Aufsichtsrat und Vorstand zur jährlichen Abgabe einer Entsprechenserklärung in Bezug auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweiligen Fassung verpflichtet sind. Mit Datum vom 21. November 2005 haben Aufsichtsrat und Vorstand der SinnerSchrader AG die Entsprechenserklärung für das Jahr 2005 basierend auf dem Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 2. Juni 2005 abgegeben. Sie ist im Folgenden im Wortlaut abgedruckt und allen Aktionären und Interessierten dauerhaft auf der Website www.sinnerschrader.de im Bereich „Investoren“ unter „Corporate Governance“ zusammen mit dem Wortlaut des Kodex in der Fassung vom 2. Juni 2005 zugänglich gemacht.