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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der SinnerSchrader Aktiengesellschaft zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG in der Fassung vom 2. Juni 2005

Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 2. Juni 2005 mit nachfolgenden Einschränkungen im Geschäftsjahr 2004/2005 (01.09.2004 - 31.08.2005) entsprochen wurde sowie im aktuellen Geschäftsjahr 2005/2006 (01.09.2005 - 31.08.2006) und in Zukunft entsprochen wird:

 

Vorstand

 

Kodex 4.2.3:

Auf variable Vergütungskomponenten sowie Aktienoptionen wurde im Vergütungspaket von Herrn Matthias Schrader, Vorstandsvorsitzender der SinnerSchrader AG, aufgrund seines hohen Beteiligungsanteils an der Gesellschaft verzichtet.

 

Kodex 4.2.3:

Die an andere Vorstandsmitglieder bisher vergebenen Aktienoptionen entstammen den von der Hauptversammlung verabschiedeten Optionsprogrammen 1999 und 2000. Sie sehen entsprechend den von der Hauptversammlung verabschiedeten Bedingungen als Ausübungskriterium die Erreichung einer Kurssteigerung von 20 % bezogen auf den Durchschnittskurs der SinnerSchrader-Aktie an den zehn Handelstagen vor der Zuteilung, Wartefristen von zwei, drei und vier Jahren sowie eine Laufzeit von sechs Jahren vor. Für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen sehen die Optionsbedingungen keine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) vor. Auf die Festlegung eines Caps wurde auch bei einer zum Anfang des Jahres 2005 an ein Vorstandsmitglied vergebenen aktienbasierten Bonuskomponente verzichtet, da ein solcher Cap der beabsichtigten Anreizwirkung besonders bei mehrjährigen Wartefristen entgegensteht.

 

Aufsichtsrat

 

Kodex 3.8:

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt, da ein solcher Selbstbehalt angesichts der auch im Vergleich gering bemessenen Vergütung unverhältnismäßig wäre.

 

Kodex 5.3.1 ff.:

Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet, da er nur aus drei Mitgliedern besteht.

 

Hamburg, 21. November 2005

 

SinnerSchrader Aktiengesellschaft

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Für den Aufsichtsrat
Dr. Markus Conrad
Für den Vorstand
Matthias Schrader
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